Vor Beginn der Behandlung bekam ich einen Kostenvorsanschlag von über 810 Euro.
Der Endontologe klärte mich darüber auf, dass er bei schwierigen anatomischen Verhältnissen nicht bis zur Wurzelspitze behandeln könne und vorzeitig die Behandlung abbrechen müsse. In diesem Fall müsse ich für den Versuch nur 60 bis 70 Euro zahlen.
Die Wurzelbehandlung erstreckte sich über zwei Stunden in zwei Sitzungen.
Seinen Worten nach sei er erfolgreich bis zur Wurzelspitze gekommen. Die Wurzelfüllung sollte in einigen Wochen gemacht werden.
Leider gab der Zahn keine Ruhe, so dass ich zwischendurch auch am Wochenende zum zahnärztlichen Notdienst musste. Darüber war der Endontologe sehr verärgert und prangerte die Notfallmaßnahme des Kollegen an.
Da ich letztes Wochenende wieder heftige Schmerzen hatte, ging ich am Montag wieder zum Endontologen. Er meinte, es bestehe sehr wenig Hoffnung auf Besserung, aber er würde nun ein letztes Mal ein Medikament in den Zahn geben. Der Zahn müsse wohl gezogen werden.
Das sei doch nicht schlecht für mich, denn dann könne ich das Geld für Weihnachtsgeschenke ausgeben! Ich müsse jetzt trotzdem nur 70 Euro für die Behandlung bezahlen!
Ich bin sehr überrascht!
Ich hatte damit gerechnet, dass ich den Betrag aus dem Kostenvoranschlag abzüglich der Kosten für die Wurzelfüllung zahlen müsse, da der Endontologe ja schließlich die Behandlung ja ansonsten abgeschlossen hatte.
Ist das so üblich, dass ich so wenig zahlen muss, da die Wurzelbehandlung gescheitert ist?
Oder ist er sich vielleicht dessen bewusst, dass er Fehler gemacht hat?
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