ich möchte mich heute für eine Bekannte erkundigen. Folgendes Problem: Sie hat von 1,5 Jahren eine Krone bekommen, diese hat sich nun verabschiedet.
Generell gilt ja, dass der Zahnarzt eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hat, oder? Also in dieser Zeit die Krone auch erneuern bzw. reparieren muss.
Nun ist sie aber nicht mehr bei diesem Arzt in Behandlung und möchte sich auch nicht wieder bei ihm in Behandlung begeben.
Ihr behandelnder Zahnarzt sagte aber, dass eine neue Krone von Nöten sei.
Inwiefern ist nur der frühere Arzt verpflichtet die Kosten für eine Erneuerung auch in einer anderen Praxis zu übernehmen?
Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar