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Krone nach 1,5 Jahren kaputt

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  • Krone nach 1,5 Jahren kaputt

    Hallo,

    ich möchte mich heute für eine Bekannte erkundigen. Folgendes Problem: Sie hat von 1,5 Jahren eine Krone bekommen, diese hat sich nun verabschiedet.
    Generell gilt ja, dass der Zahnarzt eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hat, oder? Also in dieser Zeit die Krone auch erneuern bzw. reparieren muss.

    Nun ist sie aber nicht mehr bei diesem Arzt in Behandlung und möchte sich auch nicht wieder bei ihm in Behandlung begeben.
    Ihr behandelnder Zahnarzt sagte aber, dass eine neue Krone von Nöten sei.
    Inwiefern ist nur der frühere Arzt verpflichtet die Kosten für eine Erneuerung auch in einer anderen Praxis zu übernehmen?
    Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es?

    Mit freundlichen Grüßen


  • Re: Krone nach 1,5 Jahren kaputt


    Hallo,

    der Arzt wird nicht die Kosten für die Behandlung in der neuen Praxis übernehmen müssen. Im Gegenteil, es muss dem ZA die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

    Der neue ZA soll die Krone beantragen und abwarten, wie die Krankenkasse reagiert.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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