Laut erstellten Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes wird die Versorgung in OK und UK insgesamt 4901 € betragen. Ich habe einen doppelten Festzuschuss wegen niedriger Einkommen bekommen. Für die gleiche Behandlung in einer ausländischen Klinik habe ich ein Angebot von 2540 € bekommen. Ich möchte aber anstatt vorgesehenden Brücke mir Implantate ansetzten lassen. Wird den das von der AOK getragen? Verstehe ich es richtig,dass wenn ich einen festen Zuschuss habe und von einer bestimmten Summe verfüge,mir anstatt vorgesehenden Arbeiten etwas anderes machen lassen kann? (Anstatt Metalkeramikkrone eine Zirkonoxidkrone, oder anstatt überkronung eines Zahnes ein Veneer?)
Prinzipiell gilt, dass die Krankenkasse den Festzuschuss genehmigen muss. Welche Versorgung Sie dann wählen (Implantat oder Brücke) ist dann Ihre Entscheidung, die Differenz muss von Ihnen getragen werden.
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