in der zweiten einmahmewoche hatte ich an einem einzigen Abend Durchfall. Pille um 18 Uhr genommen und ca 20:20 Durchfall. Danach habe ich eine neue genommen.
es war auch nur der eine Tag wo das passiert ist..ansonsten immer zur gleichen Zeit ohne, dass irgendwas passiert ist die Pille genommen (Maxim)
ist man trotzdem geschützt? Das gilt doch als einmahmefehler quasi oder?
LG
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