Ist der vollwertige Verhütungsschutz nach der 7 tägigen zusätzlichen Verhütung am 29. oder am 30.1 wieder gegeben? Und ist es korrekt, dass bereits nach der Einnahme der siebten Pille der Schutz wieder besteht oder besteht der Schutz erst, wenn die achte Pille eingenommen wurde?
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