ich nehme um 21 uhr meine pille.um 24 uhr hab ich erbrochen bis 4 uhr stündlich.habe um 5- 6 uhr die pille nachgenommen.dann müsste doch alles in ordnung sein.die 12 stunden frist wurde eingehalten.schutz bleibt dann erhalten? lg
ich habe nach der ersatz pille die ich nachgenommen habe .nicht mehr erbrochen.war eine magenverstimmung vom chenesischen essen. da dies alles innerhalb der 12 std frist war.bleibt der schutz doch erhalten
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