dies wäre dann der Fall, wenn eine Schwangerschaft ein unzumutbares Gesundheitsrisiko darstellen würde und keine andere Verhütungsmethode in Frage kommt.
Würden 2 Kaiserschnitte, davon der letzte mit Harnblasenverletzung so ein Grund darstellen?
Muss dann die Unverträglichkeit der Pille nachgewiesen werden?
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