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Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)

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  • Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)

    Hallo,

    ich habe vor einer Stunde bei meiner Gynäkologin angerufen. Diese allerdings konnte ich nicht persönlich sprechen und hatte die Arzthelferin am Telefon. Ich hatte aber nicht das Gefühl, dass mir diese richtige Auskunft erteilt hat. Aus dem Grund frage ich hier:

    Ich habe am 2. Mai gegen 16 Uhr eine ganz leichte Anfangsblutung gehabt, jedoch erst nachts irgendwann ging es mit der Regelblutung richtig los.
    Ich habe die Pille zum ersten Mal verschrieben bekommen.
    Am 3. Mai um 12 Uhr habe ich dann die erste Pille genommen.
    Ich dachte, dass es so korrekt ist, aber die Arzthelferin verneinte dies. Nun bin ich unsicher.

    Denn sie soll doch innerhalb von 24 Stunden eingenommen werden, aber da stimmte sie nicht zu. Es wäre nicht so.

    Herr Dr. Scheufele, ich hoffe, dass sie mir da helfen können.

    Ich danke Ihnen.


  • Re: Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)


    Hallo,

    keine Sorge, Sie haben noch rechtzeitig mit der Pilleneinnahme begonnen und können sich somit auf den Verhütungsschutz verlassen.

    Gruss,
    Doc

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    • Re: Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)


      Hallo Herr Dr. Scheufele,

      vielen Dank für Ihre Antwort.
      Super, dass doch alles korrekt war.

      Viele Grüße und einen schönen Abend noch.

      Jeanne

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      • Re: Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)


        Ach, nun habe ich ganz vergessen zu fragen, ob ich Recht hatte mit den 24 Stunden Zeit mit der ersten Pillenersteinnahme nach Einsetzen der Regel? So war ich bisher informiert.

        Vielen Dank.

        Grüße,
        Jeanne

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        • Re: Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)


          Hallo,

          Sie haben Recht, Sie können innerhalb von 24 Stunden mit der Einnahme beginnen.

          Gruss,
          Doc

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          • Re: Zeitfenster bei allererster Einnahme (Pille)


            Hallo Herr Dr. Scheufele,

            vielen Dank für Ihre Antwort.

            Nun weiß ich sicher bescheid. Eine medizinische Fachangestellte einer gynäkologischen Praxis sollte sowas - meiner Meinung nach - eigentlich wissen.

            Viele Grüße,
            Jeanne

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