im Unterricht an einer PTA-Schule sind wir auf dieses Thema gestoßen, auch wenn es für die Apotheke nicht so relevant ist. Da das klassische Beispiel dafür die "Pille" ist, hoffe ich auf gynäkologischen Expertenrat: Darf eine Minderjährige (13J., 15J., 17J.) ohne Einwilligung ihrer Eltern:
- sich die Pille verordnen lassen
- einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen
- irgend eine andere OP machen lassen außer in lebensbedrohlichen Zuständen
Darf sie selbst ihren Arzt wählen (angenommen, sie möchte sich homöopathisch behandeln lassen, die Eltern lehnen das aber strikt ab?)?
Uns interessiert neben der Antwort auf diese Frage auch, in welchen Gesetzen/Verordnungen... das geregelt ist.
Vielen Dank!
Anke Heinig
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