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Hamburger Model

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  • Hamburger Model

    Sehr geehrte Frau Dr. Schaaf.
    Mal eine andere Frage.
    Ich habe letzte Woche wieder angefangen zu arbeiten nach 2 Monaten Krankschreibung wegen TVT u. LAE.
    2 Wochen 4St. 2 Wochen 6 St. u. 2 Wochen 8 St..
    Das Problem sind die 8 Stunden. Mein Arbeitgeber (Justiz) ist der Meinung: 8 Stunden gibt es nicht im Hamburger Model,da es volle Arbeitszeit ist. Mein Hausarzt sagt: ja,wenn die 8 Stunden im Antrag stehen und die volle Arbeitsfähigkeit erst nach den 2 Wochen mit 8 Stunden wieder hergestellt ist.Ich finde keine Bestimmungen, Gesetzte oder Vereinbarungen darüber,sitze zwischen 2 Stühlen.
    Haben Sie Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen darüber. MfG Schulz


  • Re: Hamburger Model


    Nein, da bin ich blank.

    Ich könnte mir vorstellen, dass
    ein Arbeitsrechtler (Jurist)
    ein Vertrauensarzt (von der Krankenkasse)
    eine Beratungsstelle Ihres Arbeitgebers, wo Sie anonym anrufen
    Ihnen weiterhelfen könnte.

    Ich kann mich gern schlau fragen, z.B. bei "meinem Rechtsanwalt" Anfang nächster Woche, nur bin ich halt in Bayern und ob der das Hamburger Modell kennt, wieß ich nicht.

    Dr. Schaaf

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    • Re: Hamburger Model


      Sehr geehrte Frau Dr.
      Vielen Dank für Ihre Mühe.
      Hamburger Model heisst die langsame Wiedereingliederung ins Arbeitsleben,weil es in Hamburg das erste mal angewendet wurde. Ansonsten gilt Die Arbeitszeitregelung für ganz Deutschland.
      MfG Schulz.

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      • Re: Hamburger Model


        Bei wikipedia wird ein Link zu REHADAT angebiten. Da habe ich zwar keine Antwort gefunden, aber einen Ansprechpartner. Vielleicht wollen Sie den mal fragen.

        http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.K...oGruppenIndex=


        Herr P. van Haasteren

        E-Mail:
        [email protected]

        Telefon:
        0221 - 4981 - 843

        Fax:
        0221 - 4981 - 855

        Anschrift:
        Institut der deutschen Wirtschaft Köln, REHADAT, Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln

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        • Re: Hamburger Model


          Nachdem ich einiges zu dem Thema gelesen habe, habe ich langsam eine Frage zum Verständnis:
          Sehe ich das richtig, dass Ihre Arbeitszeit zumindest tageweise mehr als 8 Stunden beträgt? Denn sonst wären ja 8 Stunden tatsächlich Vollbeschäftigung. Ich habe einen Fall gefunden, wo nur 4 Stunden pro Tag zu arbeiten waren und da galten 4 Stunden arbeitsfähig als ausreichend für die Beendigung der Krankschreibung. Denn Krankschreibung ist immer vom Arbeitsplatz abhängig.

          Wie sehen denn Ihre Arbeitszeiten aus?

          Dr. Schaaf

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          • Re: Hamburger Model


            Die entscheidende Formulierung dürfte sein "bis zum Erreichen der BETRIEBLICHEN Arbeitszeit".

            Im Übrigen gilt, dass es sich um eine freiwillige Vereinbarung handelt, die der Zustimmung vin Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf. Man müsste also ggf. den Arbeitgeber fragen, ob er zustimmt, dass mit 8 Stunden noch keine volle Arbeitszeit erreicht ist. Das macht wiederum nur Sinn, wenn zumindest tageweise Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden anfallen.

            Aber irgendwie fürchte ich, ich habe den Knackpunkt Ihrer Frage verfehlt.

            Dr. Schaaf

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