... die nachstehende Thematik passt hier vielleicht so gerade hinein. Nervosität kommt ja nicht selten auch dann auf, wenn bestimmte Sachfragen nicht richtig geklärt sind. In diesem Zusammenhang bereitet mir überraschender Weise die
Patientenverfügung zu schaffen.
Ich habe bspw. Angst, dass meine PV keine Gültigkeit hat wenn diese medizinisch zu ungenaue Willensbekundungen enthält. Ich habe den Eindruck, dass da Ansprechpartner im Familienbereich nicht der richtige Ansprechpartner sind.
a) Kann bspw. der Hausarzt eine PV auch entsprechend Korrekturlesen oder gehört das nicht zu seinem Aufgabengebiet ?
b) Was tun wenn man zwar weiß was man in der PV schreiben möchte, jedoch man unsicher ist ob der zu benennende Vertreter in der Vorsorge-Vollmacht auch entsprechend vertrauenswürdig ist. Ein derartiger Zweifel kann dann auftreten, wenn man nur einen Menschen kennt, der da im Bekanntenkreis in Frage kommt.
Bei dieser Sachlage würde ich im Zweifelsfalle sogar auf eine Vorsorge-Vollmacht verzichten. Das geht aber nur dann, wenn die PV auch ohne VV rechtswirksam ist.
Kommentar