ich weiß nicht ob das Thema hier richtig rein passt, oder ob es überhaupt hier ins Forum rein passt, aber bisher hab ich hier immer kompetente Hilfe bekommen und versuche es daher einfach mal.
Ich hatte bis vor kurzem noch eine Hausärztin, die kaum Zeit hatte und recht vorschnell urteilt. Nach meinem vorletzten Gespräch hatte SIe mir eine Überweisung wegen Zwangsstörungen zum Psychiater gegeben. Hintergrund war, dass ich ihr beiläufig erzählt habe, dass ich im Stress bin. Als Sie fragte wie sich das äußert, meinte ich, dass ich wenn ich bspw. aus dem Haus gehe noch mal zurück gehe um die Zür zu kontrollieren. Und das auch schonmal zwei mal gemacht habe. Mein neuer Arzt hat mir dann gezeigt, dass ich im Stress oft unaufmerksam bin, aber dass es schnell zur Gewohnheit wird mehrfach etwas (wie die Tür) zukontrollieren. Und damit war es dann plötzlich gegessen. Jetzt gucke ich nach dem abschließen ob die Tür zu ist und gehe und denke nicht weiter darüber nach. Also weit entfernt von einer Zwangsstörung.
So jetzt meine eigentliche Frage. Die Überweisung, die meine alte Hausärtzin geschrieben hat. Wird die irgendwo dokumentiert? Ich hab Bedenken, dass jetzt bspw. bei der Krankenkasse steht, dass ich ne Zwangsstörung habe, die ich nicht behandeln lasse. Schreibe gerade meine Diplomarbeit und wollte danach auch mal das Thema VErsicherungen angehen. Da muss man ja auch Angaben zu seiner Gesundheit machen. Da will ich das natürlich auch nicht sagen müssen, habe aber Angst, dass ich dann was absichtlich verheimliche.
Vielleicht kann mir hier ja jemand genaueres zu sagen? Der Herr Doktor vielleicht? Mein Arzt ist jetzt leider im Urlaub und solche Fragen lassen einen ja dann doch irgendwie nicht los.
Danke
Jule
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