#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber

    Hallo zusammen,
    ich bin total verzweifelt.

    Bin in der 14 Schwangerschaftswoche.
    Habe einen Zeitvertrag bis Februar 2007.
    Habe die schrifliche Zusage per Mail das der Vertrag dann wieder um zwei jahre verlängert wird vor ca. 2 Wochen erhalten.
    Da ich aber noch nichts unterschrieben habe, wollte ich eigentlich noch 2 Wochen abwarten.
    Meine Frage, ab wann bin ich gesetzlich dazu verplichtet meinem Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kennnis zu setzten?

    Vielen Dank

    Gruß Soletta


  • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


    Hallo Soletta !

    Die Arbeitnehmerin hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitzuteilen. Ebenso hat die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber von einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft zu verständigen.
    Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Arbeitnehmerin auf eigene Kosten eine ärztliche Bestätigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin vorzulegen.

    VG und viel Glück !

    faible (10+4)

    Kommentar


    • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


      Danke für die auskunft aber die bringt mich nicht weiter.

      Ich möchte wissen ob ich vom Gesetz her dazu verplichtet bin bzw. es sagen muß. Sobald ich es weiß, wäre ja dann schon nach Ausbleiben der Regel.

      Was ratet ihr mir. Soll ich noch zwei Wochen abwarten oder nicht?
      Ich habe irgendwo aufgeschnappt das ich es erst ab 17 Woche sagen muß.

      Gruß S.

      Kommentar


      • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


        Hallo,

        ich weiß zwar nicht in welcher Branche du tätig bist, aber in einigen Berufen sollte man schon allein aus arbeitschutzrechtlichen Gründen den Chef informieren, sodas man z.B. nicht mehr mit schädlichen Substanzen oder körperlich schwerer Arbeit konfrontiert wird und dadurch dem Kind schadet. Das man nicht gleich nach ausbleiben der Regel bescheid sagt versteht sich von selbst, es gibt dafür ja noch andere Gründe auser einer Schwangerschaft. Aber du bist schon in der 14 Woche, da denke ich, wird es doch langsam Zeit.
        Alles Gute wünscht Marimba

        @ faible

        Wie gehts dir? haben dir meine Tips etwas geholfen?
        Liebe Grüße Marimba

        Kommentar



        • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


          Hallo Du,

          keine Panik, in der Meldepflicht heißt es wörtlich, daß die Schwangere den Arbeitgeber informieren SOLLTE, sobald sie es weiß. Es steht nichts von MÜSSEN da und hat auch keine Konsequenzen, wenn man es nicht tut. Ich selbst arbeite im Krankenhaus und unsere Gynäkologin hat ihre eigene Schwangerschaft erst in der 17. Woche bekannt gegeben. Das ist kein Thema. - Übrigens, selbst wenn Du gekündigt werden solltest, bringst aber innerhalb von 14 Tagen ab Kündigung den Schwangerschaftsbescheid mit, dann ist die Kündigung unwirksam. In Deinem Fall ist es allerdings wirklich ratsam, erstmal die Vertragsverlängerung zu unterschreiben, da Zeitverträge einfach auslaufen, egal, ob man schwanger ist oder nicht, da hat man keinen Schutz.

          Also, Ruhe bewahren, das ist besser für Dich und das Baby, die 2 Wochen abwarten, unterschreiben, und dann die Schwangerschaft bekannt geben. Das ist absolut rechtens.

          Liebe Grüße und alles Gute Euch beiden, brouwser

          Kommentar


          • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


            Hallo Soletta,
            ich schließe mich der Antwort von brouwser an, habe es selber nicht anders gehalten.
            Alles Gute.
            Annette Mittmann

            Kommentar


            • RE: HILFE!Meldepflicht Arbeitgeber


              Vielen Dank für Eure Antworten!

              Nun wirklich beruhigt bin ich jedoch erst wenn ich weiß wie es weiter geht und es belastet mich auch das ich noch nicht mit meinem ABG darüber gesprochen habe.

              Gruß S.

              Kommentar


              Lädt...
              X