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tag der zeugung

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  • tag der zeugung

    hallo
    hätte da mal eine frage..

    eine frau ist in der 19 woche ..
    entbinden soll sie am 7.8.2006...
    ihr tag der letzten regel war am 31.10.2005 und
    am 5 .11.2005 hat sie mit mir geschlafen..

    kann man mich als vater ausschließen?????????
    der doc sagt nämlich das an hande des ultraschallbildes und die größe des kindes es mitte november gezeugt sein muß..
    die aussage machte er am 12.12.205





  • RE: tag der zeugung


    Hallo björn!
    das ist alles so ne sache.. wenn die frau ganz zeitig die schwangerschaft feststellen lassen hat beim arzt könnte es sein das der arzt recht hat.. die embryos entwickeln sich am anfang einer schwangerschaft alle gleich schnell und damit kann man den termin relativ genau berechnen.. danach allerdings entwickeln sich die jetz sogenanten feten unterschiedlich so das sogar schwangerschaftswochen zurück gerechnet werden oder der geburtstermin sich schon nochmal verändern kann! also ich rate dir wenn du wirklich nicht sicher bist ob du der vater bist auf einen vaterschaftstest zu bestehen um deine zweifel auszuräumen! und fürs nächste mal.. bitte männers.. es gibt solche und solche männer wie auch frauen denen es durchaus egal ist von wem das kind ist hauptsache schwanger.. wenn de pech hast zahlen und rechtsstreits ohne ende.. mit nem gummi schützt ihr euch auch vor ungewollten vaterschaften!! denn wenn die frau die pille zwar nimmt aber wie smarties dann nützt das wenig und du kannst dich darauf auch ni verlassen.
    liebe grüße suki

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    • RE: tag der zeugung


      und das heißt????
      er müßte recht haben und es ist mitte november gezeugt..

      ach ja und mir geht es darum ob ich mein kind großziehe oder nicht was eigentlich mir zur zeit egal ist..will nur nicht das der andere für ein kind bezahlt was von mir ist..

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      • RE: tag der zeugung


        nun hat man es dir aber schon in vielen Varianten erklärt und niemand kann dir zu 100% sagen ob du nun der Vater bist oder nicht. Gemäss den Antworten und rechnerisch gesehen bist du es nicht!!! Aber man weiss ja nie, also bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Vaterschaftstest zu machen, denn anhand von deinen Angaben, werden dir alle sagen, dass du als Vater nicht in Frage kommst!!

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        • RE: tag der zeugung


          hallo Björn

          ja der arzt hat recht das kind muss mitte november gezeugt worden sein!
          du schreibst das ihr am 05.11. miteinander geschlafen habt!
          besteht denn die möglichkeit das sie in der zeit kurz nach dir mit noch jemanden anderes geschlafen hat?
          fals nicht würde ich sagen ist das kind von dir, denn der männliche sperma kann sich bis zu 7 tage (ca. 1 woche) in ihr frisch halten wenn die bedinungen gut sind sprich wenn sie zb am 11.11. ihren eisprung hat kann sie dann noch durch deinen sperma befruchtet werden!
          natürlich um ganz sicher zu gehen fals es noch andere kandidaten gibt würde ich auch einen vaterschafts test machen lassen!
          mfg nicole

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          • RE: tag der zeugung


            das ist es ja sie hat mit einem anderen geschlafen und ich möchte nicht das er für mein kind bezahlt..
            sie sagt nämlich mich kann man als vater voll außschließen und das kann ich nicht so ganz glauben..vor allem weil mir jeder was anderes erzählt..
            das wenn die chancen gering sind das weiß ich aber ob ich mich ganz außschließen kann??????

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            • RE: tag der zeugung


              Hallo björn!
              eben weil jeder was anderes sagt mach einen vaterschaftstest..
              sie dürfte nix dagegen haben wenn sie ok ist.schadet ja niemanden und macht ihr die sache noch 100% ger.
              es ist bewundernswert sollche ansichten aus einen mund eines mannes zu hören..schön für das kleine..bin selber viele jahre alleinerziehende mutter gewessen und mein ex hat uns 2 en das leben zur hölle gemacht.. irgendwann muß ich meinem sohn das erklären.. da ist es schon schön wenn es auch einfacher geht mit dem willen eines pflichtbewusten mannes.ob der andere zahlt oder ni kann dir erstmal egal sein.. wenn er sich darauf verlässt das das kind nur seins ist und nicht auch von dir sein kann.. was ich aber nicht glaube..denke er wird auch einen test zur klärung haben wollen,denn über 18 jahre einfach so zahlt kein mann unterhalt..

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              • RE: tag der zeugung


                Habe selbst zwei kinder, kenne mich aus. auch mit verhütung.

                ja, es ist möglich, zwar nicht hochwahrscheinlich, aber trotzdem, daß Sie der vater sind.

                die spermien überleben einige tage nach dem g.sch. im körper der frau und manchmal gibt es einen eisprung schon relativ kurz nach den tagen.


                abwarten, ruhig bleiben und an den vaterschaftstest denken.

                es gibt viel schlimmeres im leben.

                alles gute für Sie!

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                • RE: tag der zeugung


                  danke für die zahlreichen antworten..dann werde ich mal schauen und warten ,was zwar nicht so meíne stärke ist aber was will man machen..:-)..

                  ach ja suki
                  er weiß nicht das ich mit ihr zu der zeit geschlafen habe..

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                  • RE: tag der zeugung


                    hallo björn!
                    dann sei aber vorsichtig.. denn wenn du pech hast will sie dem vaterschaftstest nicht zustimmen damit er davon nix erfährt!! sie hat das recht den vaterschaftstest zu verweigern!
                    entweder du redest dann mit ihm wenn sie sich absolut dagegen stellt und nicht bereit erklärt oder wenn sie ja sagt dann bietest du ihr im gegenzug diskretion an..bis der test durch ist und die ergebnisse vorliegen..denn wenn du der leibliche vater bist hast du rechte ob ihr das passt oder nicht..und auch gesetzliche verpflichtungen gegenüber dem kind! nicht nur zahlen..auch das recht mindestens aller 14 tage das" gesetzliche umgangsrecht "des vaters wahr zu nehmen und das kind für minimum 2stunden zu sehen und kontakt zu haben! das hat nix mit dem sorgerecht zu tun das wird sie entweder allein haben oder mit ihrem partner teilen.selbst wenn sie auf die unterhaltszahlung von dir verzichten will,sie darf das laut gesetz nicht! sie muß die rechte ihres kindes vertreten sonst macht sie sich strafbar.. das kind hat dann das recht mit 18 jahren das unterhaltsgeld von der mutter einzuklagen!
                    somal auch von dir!!!für die restliche zeit bis zur sozialen selbstständigkeit!
                    biete ihr an das falls der test den anderen als vater bestädigt dann wird er nix davon erfahren.. ansonsten björn darfst du keine nachsicht zeigen!! sie hat verantwortung zu tragen und wenn sie schon fremdgeht und keine verhütung ne rolle bei ihr gespielt hat dann hat die gute pech!! kein mittleid! ein kind ist doch kein spielzeug was man sich für sein bedarf zurechtrücken kann und den verantwortungsvollen mann genauso wenig! ansonsten kannst du vor gericht gehen! biete ihr die möglichkeiten an,sie sind allemal fair oder du gehst andere wege.
                    also bleib hart!
                    liebe grüße suki

                    Kommentar



                    • RE: tag der zeugung


                      :-)
                      oh oh da hat sich aber einer luft gemacht...
                      nein es war ganz anders wir waren zu der zeit getrennt und ich war
                      der jenige mit dem sie fremd gegangen ist..
                      ist ein wenig kompliziert...
                      und sie wird da schon zustimmen ,es wird dann doch nur einfacher für uns wenn es von mir ist..
                      denn wenn nicht,bin ich ja mal gespannt ob wir das alles durchhalten zusammen..
                      denn er will den über vater spielen wenn er ihn alle 2 wochen bekommt.
                      aber egal alles wird gut..;-)

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