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Fruchtwasseruntersuchung mit Todesfolge

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  • Fruchtwasseruntersuchung mit Todesfolge

    Wenn ein Arzt ohne schriftliche (nur mündliche) Einverständniserklärung seiner Patientin eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) vornimmt und es zu einer Infektion der Patientin und zum Tod des Embryos kommt, hat er sich dadurch strafbar gemacht? Wenn ja, wie?

    Wer kann mir helfen?


  • RE: Fruchtwasseruntersuchung mit Todesfolge


    Hallo,
    ich kann Ihnen nicht wirklich helfen. Ich würde an Ihrer Stelle vielleicht einmal bei der Krankenkasse nachfragen oder bei einem Patientenschutzverein, z.B.
    http://www.patientenschutz.de/start.htm

    Ich denke, dass der Arzt nicht unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt - viel wichtiger ist, ob er sie angemessen aufgeklärt hat, und hier liegt die Beweislast, glaube ich, beim Arzt - deswegen wird das ja auch meist schriftlich gemacht.

    Alles Gute.
    Degi

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