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Beschäftigungsverbot in der Ss

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  • Beschäftigungsverbot in der Ss

    Hallo liebe Leute, ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich bin in der 11. Ssw ( 10+5 ) habe immer mal wieder Blutungen, auch durch Hämatome an der Gebärmutter, und schmerzen auch immer mal, und mein allgemein befinden ist jeden Tag anders, hatte auch schon eine Fehlgeburt.

    Meine Fa sagt mir das ich bei jeder Kleinigkeit mich Krankschreiben lassen soll. Und nicht Arbeiten gehen soll. Immer und immer wieder Krankschreiben bringt mir aber nach 6 Wochen nicht, wenn ich dann weniger Geld bekomme, daher hat ich meine fa gefragt wegen ein Beschäftigungsverbot, sie meine zweimal das das der arbeitgeber machen muss, mein Abeitgeber sagt aber nein das können sie nicht weil sie ja schwangeren gerecht sind. Nun weiss ich nicht mehr was ich machen soll. Beide wollen mir kein bv geben.

    Hat jemand einen Rat für mich.

    Danke schon einmal im vorraus
    Lg


  • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

    Wenn du dich wegen unterschiedlicher Beschwerden krank schreiben lässt, müsstest du weiter deinen Lohn bekommen, zumindest aber wenn du zwischendurch ein paar Tage wieder arbeiten gehst,. Das Krankengeld gibt es ja nur im Bezug auf ein und dieselbe Erkrankung.

    Ein Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber, aber auch der Arzt erteilen.
    Der Arbeitgeber muss aber vorher alles versuchen, um eine Tätigkeit zu finden für die er dich einsetzen kann ohne dass du oder das Kind gefährdet sind.
    Der Arzt muss detailliert darlegen was zum Berufsverbot geführt hat.
    Ich denke das ist beiden zu viel Arbeit und wenn es um die Gesundheit geht ist nach meinem Empfinden der Arzt zuständig, da der Arbeitgeber das ja gar nicht beurteilen kann, außer es wird ihm gesagt was er tun muss um dich und das Kind zu schützen.

    Wenn beide nicht wollen, dann musst du dich entweder schlau machen und wenns so ist wie ich denke, dich wegen unterschiedlicher Beschwerden krank schreiben lassen, oder aber einen Arzt finden der bereit ist ein solches Verbot zu erteilen und sich den Papierkram aufzubürden.
    Vielleicht kann ja der Hausarzt helfen.
    Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt rede mit dem, aber ohne zwingenden und belegten Grund, wird da auch nicht viel bei rum kommen.

    Kommentar


    • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

      Hallo Crazy Girl,

      ich schleiche mich auch mal ein.

      Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann der Arzt festlegen, wenn ein möglicher Verlust der Schwangerschaft droht, egal welchen Arbeitsplatz man hat. Hämatome in der Gebärmutter können ja ein mögllicher Grund für eine Fehlgeburt sein, aber diese können sich im Laufe der Schwangerschaft auch wieder zurückbilden, daher gibt es vermutlich nur eine Krankschreibung.

      Natürlich kann ich verstehen, dass eine Schwangerschaft nach einer Fehlgeburt noch einmal eine zusätzliche Belastung ist.

      In welchem Bereich arbeiten Sie denn? Gibt es eventuell andere Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz?

      Übrigens kann das individuelle Berufsverbot von jedem Arzt ausgesprochen werden, also nicht nur vom Gnäkologen. Vielleicht sprechen Sie ihren Hausarzt auch noch darauf an, wenn Sie sich generell nicht in der Lage sehen weiter arbeiten zu können.

      Hier noch einen Artikel zum Thema Beschäftigungsverbot von unserem Schwesterportal 9monate:
      https://www.9monate.de/leben-familie...-id148396.html

      Ich hoffe, dieser hilft Ihnen auch etwas weiter.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Schwangerschaft.

      Viele Grüße

      Victoria

      Kommentar


      • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

        Zitat:
        Der Arzt muss detailliert darlegen was zum Berufsverbot geführt hat.

        Was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht ?

        Selbst die KK erfährt keine Details !

        Der Arbeitgeber hat so od. so keinen Anspruch darauf,
        egal wie ! .....
        -------------------------------------------------------------------------------------------------

        Ist die Schwangesrschaft bekannt, kann sich jeder seinen
        eigenen Kopf machen .

        Fakt ist, das nicht einfach mal so nebenbei ein Beschäftigungsverbot
        ausgestellt wird !

        Victoria hat hier einen guten Link eingefügt .


        Kommentar



        • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

          habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, der Arzt muss im Bezug auf die Arbeit darlegen in welchem Umfang es besteht, also welche Tätigkeiten es rechtfertigt.

          Kommentar


          • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

            Muß er das wirklich ?
            Keinen Arbeitgeber gehen irgend welche Details einer
            Erkrankung etwas an .

            Auch in der Krankmeldung steht kein Schlüssel aus dem ein Arbeitgeber
            irgend einen Hinweis entnehmen könnte .
            Einzig in der Überweisung u. der Kopie f. den Patienten bzw. die KK
            gibt es diesen Schlüssel .

            Das ärztliche Attest ist ausschlaggebend !
            Was die betroffene Person als solches von sich aus preis gibt ist
            Privatsache .

            Das andere mit dem Krankschreiben, da kommt es auch wieder drauf an .

            Nur Tageweise ? Wochenweise ?
            Eben auch in welchen Blöcken od. über ein langes Zeitfenster .

            Dann auch die Möglichkeit der unterschiedlichen Diagnoseschlüssel .

            Hier verzögert sich das Ganze .
            Nicht die ersten 6 Wochen sind entscheidend sondern der gesamte Zeitraum
            der einzelnen Krankheitstage .

            Schwangere haben einen besonderen Schutz !
            -------------------------------------------------------------------------------------
            Nenne mal ein Bsp.:
            vor einigen Jahren hat in meiner alten Firma mal ein Pärchen als
            Leiharbeiter angefangen, wurde später befristet übernommen .
            Hat geheiratet u. Sie wurde schwanger .
            Beide noch sehr jung . Hocherfreut u. optimistisch .
            Eben die üblichen Schwangerschaftsprobleme .
            Soweit alles gut .
            Dann fingen eben andere Probleme an mit Blutungen etc.
            Arbeitsunterbrechung, wieder zur Arbeit, dann die Entscheidung
            die Frau darf nicht mehr arbeiten !
            Ging anstandslos !
            Ganz abgesehen davon das man in meiner Firma auch explizit darauf
            geachtet hat, das Schwangere in bestimmten Bereichen od. Arbeitsplätzen
            nicht eingesetzt wurden, auch nicht mehr Schichten durfen soweit nicht
            ausdrücklich gewünscht, max. (Früh- Spätschicht)
            -----------------------------------------------------------------------------------------
            Es gibt auch andere Situationen wo ein vorübergehendes od.
            dauerhaftes Arbeitsverbot für bestimmte Arbeitsbereiche
            ausgesprochen werden kann .

            Vorübergehende od. dauerhafte Beeinträchtigungen die z.B. kein langes
            Stehen od. nur Sitzen erlauben .

            Alles erlebt.
            Hat jahrelang gut funktioniert durch Arbeitsplatztausch .
            Intern, untereinander .

            Bis dann einige Personen sich tatsächlich ein Attest holen mußten
            das Sie z.B. v. Steharbeitsplätzen befreit !
            Hatte auch mit den internen Veränderungen zu tun .
            Den Rest kann man sich denken .
            -------------------------------------------------------------------------------------------------------
            Einschätzen, beurteilen kann man das hier in einem Forum nicht .

            Wie wird der weitere Verlauf, welche Risiken ?

            Sie sollten sich jedoch nicht verrückt machen .

            Wünsche hier bei allen Sorgen, möglichst erholsame Ostertage


            Gilt auch für die anderen Teilnehmer in diesem Beitrag

            LG

            Kommentar


            • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

              Hallo liebe @Bagh,

              vielen Dank für die Wünsche.

              Ich wünsche Dir und natürlich auch Tired auch ein ganz schönes Osterfest und sonnige Feiertage.

              Auch CrazyGirl wünche ich das natürlich auch.

              Liebe Grüße

              Victoria

              Kommentar



              • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

                Muß er das wirklich ?
                Soweit ich weiß ja.
                Wozu braucht es auch ein Attest, wenn nicht drin steht um was geht und was derjenige nicht mehr machen soll.

                Aber es ist ja auch so dass der Arzt nicht die Wahl zwischen Arbeitsverbot und Krankschreibung hat, er muss das nehmen was angesagt ist und da verstehe ich die behandelnde Ärztin überhaupt nicht, entweder ist sie der Meinung eine Krankmeldung reicht aus weil es sich wieder geben kann, oder eben nicht und dann muss sie das Attest schreiben, ansonsten wärs fahrlässig.

                Ich wünsche euch auch schöne Feiertage.

                Kommentar


                • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

                  Im Attest steht nur drin was gefordert, od. angeraten wird .
                  Wie schon erwähnt gehen den Arbeitgeber die Hintergründe
                  überhaupt nichts an !

                  Habe das selbst mal durchgemacht wegen Schichtarbeit u. Problemen .
                  War noch in den 80ern damals bei Blaupunkt .
                  Wurde auch relatiev zügig umgesetzt u. ich kam in die Früh- bzw.
                  Normalschicht . Ist lange her .
                  Dank auch eines hervorragenden Vorgesetzten .
                  Da Ganze hat mich auch beruflich weiter gebracht .

                  Oft ist es jedoch auch so das über interne Komunikation auch
                  Vorgesetzte schon ein Vorkenntnis haben .
                  Ist man betroffen, versucht man das zu kommunizieren .
                  Schwierig kann es werden wenn ein Vorgesetzter od. die
                  Gemeinschaft eben die Tauschsituation, die Entlastung verweigert .

                  Dann muß ein Attest her .
                  -----------------------------------------------------------------------------------------
                  Die Situation von Grazy Girl ist besonders .

                  Möglicherweise ist eine häufigere Krankschreibung der
                  bessere Hintergrund für ein Arbeitssverbot ?

                  Möglicherweise sollte man diese Gedanken auch offen
                  mit der Gynäkologin besprechen ?

                  Natürlich hat der Arzt die Wahl vorläufig mit Krankschreibung .
                  Dann möglicherweise sich für ein Arbeitsverbot zu entscheiden .

                  Das muß dieser dann auch mit seinen Erfahrungen, den Informationen
                  zum Patienten mit Vorgeschichte etc. beurteilen .

                  Die Sorgen, was nach den 6 Wochen die ja je nach Beanspruchung
                  sich auflaufen ?

                  Keiner hier kann das einschätzen, beurteilen .

                  Das muß die beträuende Ärztin verantworten .







                  Kommentar


                  • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

                    Es geht ja nicht um medizinische Details im Attest, sondern um das was nicht mehr gemacht werden darf (in Deutschland muss man zu allem was schreiben).
                    Aber egal wie es nun ist, ohne jemanden der das Berufsverbot einleitet ist die Frage was drin stehen muss eh irrelevant.
                    Anscheinend hat sich die TE auch schon raus gezogen...

                    Zitat:

                    Das Attest sollte möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten, auch darüber, ob Sie leichtere Arbeiten übernehmen können oder ob Sie mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten können. Für Ihren Arbeitgeber sollte erkennbar sein, inwiefern Sie und Ihr Kind gefährdet sind, wenn Sie weiterhin arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss sich an das Beschäftigungsverbot halten.
                    Quelle: Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes

                    Vielleicht haben wir da auch etwas aneinander vorbei geredet, da ich gar nicht die medizinischen Gründe meinte, wobei ja ohnehin klar ist dass es mit der Schwangerschaft zu tun hat.
                    Für viele Ärzte rechnet es sich sicher auch mehr, wenn sie einfach krank schreiben solange die Gefährdung nicht durchgängig zu sein scheint, da bleibt ihm ja auch kaum die Wahl die es faktisch gesehen auch gar nicht geben sollte.

                    Kommentar



                    • Re: Beschäftigungsverbot in der Ss

                      Gedanklich haben wir möglicherweise etwas aneinander
                      vorbei geredet ?

                      Auf dem Link war ich schon .
                      Mein Fehler hier nicht weiter in die Tiefe zu gehen .
                      Corona...... .....

                      Selbst wenn die Rechtsgrundlage besteht .

                      Wie Du u. auch Ich schon erwähnst haben, entscheidet der Arzt,
                      die Ärztin in Abwägung aller Situationen .

                      Im Zweifel möglicherweise auch ein anderer Arzt .

                      LG







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