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Beschäftigungsverbot

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  • Beschäftigungsverbot

    Hallo, ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpflegerin auf einer neurochirurgischen Station im Krankenhaus. Aktuell bin ich in der 19. ssw und seit Mitte März aufgrund von Corona im vorläufigen Beschäftigungsverbot. Gestern habe ich erfahren, dass dieses nicht verlängert wird und ich die Arbeit ab dem 1.6. (da bin ich dann 21. ssw) wieder antreten soll. Ich bin darüber sehr schockiert, weil die Corona-Pandemie noch lange nicht vorüber ist und seitdem im Krankenhaus ununterbrochen Mundschutz getragen werden muss. Durch die Schwangerschaft bekomme ich so schlecht Luft, dass ich einen Mundschutz für max. 5min tragen könnte, wenn ich mich dabei nicht körperlich betätige und nicht unterhalte. Ohne Mundschutz darf und will ich jedoch nicht arbeiten! Reicht dieser Grund allein, um ein weiteres Beschäftigungsverbot zu erlangen?


  • Re: Beschäftigungsverbot

    Ich glaube eher nicht, aber du könntest es vielleicht mit einer AU versuchen, bzw. einem Attest vom Arzt dass der rein schreibt was unzumutbar aufgrund deines Gesundheitszustandes ist und dann muss der Arbeitgeber schauen ob er dich wo einsetzen kann wo diese Begebenheiten weg fallen.
    Du solltest dich aber zuvor informieren, ob du dann Lohnfortzahlung bekommst wenn er keinen anderen Arbeitsplatz für dich hat, oder Krankengeld, frag mal deine HA der kennt sich da vielleicht besser aus.
    Und wende dich an die Gewerkschaft, vielleicht kann auch das Gesundheitsamt helfen im Bezug auf den Umgang mit schwangeren im Gesundheitswesen, lass dich informieren.

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