ich arbeite in einer Einrichtung mit Menschen mit Beeinträchtigungen (kognitiv, psychisch, körperlich). Seit bekanntwerden meiner Ss habe ich nun immer geteilte Dienste, d.h. morgens von 6.00 bis 8.30 Uhr und am Nachmittag von 15.30 bis 20.00 Uhr. Dies ist für mich eine sehr große Anstrengung, ist aber nicht anders möglich.
Ich wurde in eine andere Gruppe versetzt, die ruhiger ist und es bei den Bewohnern bis jetzt keine Aggressionen gab. Dennoch begegne ich natürlich täglich auch aggressiven Klienten in der Einrichtung.
Zudem kommt natürlich auch, dass ich die Körperpflege bei einigen Klienten durchführen muss, kein Heben.
Lt. Arbeitgeber bin ich nun keiner psychischen Belastung mehr ausgesetzt, da ich keine aggressiven Klienten in meiner Gruppe habe und somit auch kein Beschäftigungsverbot nötig ist.
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