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Schwanger und Torticollis Erkrankung

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  • Schwanger und Torticollis Erkrankung

    Guten Tag,
    ich bin in der 10. Woche schwanger, mir ist es sehr oft schlecht, was ja ganz normal ist. Ich arbeite in einer Kindertagesttätte und soll jetzt im Bereich der größeren Kinder arbeiten, ab 6 Jahren wegen der vielen Infektionskrankheiten.
    Ich habe eine Dystonie, Torticollis (mein Kopf dreht sich von selbst nach links) welche jetzt in der Schwangerschaft deutlich stärker ist und bestimmt auch noch etwas mehr wird. Vor der Schwangerschaft bekam ich alle 3 Monate Botox in den Halsmuskel gespritzt, was auch ganz gut half. In der Schwangerschaft geht das natürlich nicht. Nun gehe ich jeden Tag mit Bauchschmerzen zur Arbeit, da man mir die Dystonie ansieht. Die Gespräche mit Eltern, Kolleginnen sind für mich sehr unangehmen. Ich bin total fertig wenn ich von der Kita nach Hause komme. Zu Hause warte auch mein 3jähriger Sohn, für den muß und will ich natürlich auch voll da sein. Je mehr stress ich habe, desto stärker wird der Zug des Kopfes. Mein Arbeitgeber gibt mir auch die Möglichkeit währrend der Schwangerschaft im Büro zu arbeiten. Dies ist leider keine Option für mich, denn dann müßte ich Stunden am PC sitzen und kann meinen Kopf nicht gerade halten. Wäre es in meiner Situation möglich ein komplettes Beschäftigungsverbot zu erhalten?
    Der Torticollis hat sich während meiner ersten Schwangerschaft entwickelt (ab dem 5. Monat). Ab dem Zeitpunkt war ich dann auch viel krankgeschrieben. Der Kita nützt eine Krankmeldung nicht viel, denn so kann kein Ersatz für mich eingestellt werden. Daher wäre ein Beschäftigungsverbot besser.
    Ich weiß mir sonst nicht besser zu helfen.
    Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    S.


  • Re: Schwanger und Torticollis Erkrankung


    Hallo sanny1,
    Sie sollten mit Ihrem FA darüber reden.
    Bei der Ausstellung des Beschäftigungsverbotes handelt sich um eine individuelle Entscheidung.
    Wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, werden Sie entweder eine AU erhalten oder das Beschäftigungsverbot. Bei der Ausstellung geht es aber letztlich um Sie und nicht, was für Ihren Arbeitgeber das beste wäre.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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