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Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

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  • Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

    Eine gute Freundin von mir ist am Rande der Verzweiflung...

    Sie ist Logopädin und arbeitet zu 80 % mit Kindergarten- und Grundschulkindern in einer kleinen Praxis.

    Als sie mit der Frauenärztin über den Kinderwunsch gesprochen hat, hat diese Blut untersucht und dabei festgestellt, das bei ihr KEINE IMMUNITÄT gegen Ringelröteln besteht und das man das bei einer Schwangerschaft unbedingt besprechen muss weil sie ja in ihrem Beruf zum Risikogebiet gehöre.

    Nun ist meine Freundin in der 7. Woche schwanger und war bei der gleichen Frauenärztin, die ihr das damals gesagt hat.
    Sie hat sie bezüglich eines Berufsverbotes angesprochen wie damals vereinbart und die Aussage der Frauenärztin war, dass das Ganze ja gar nicht so riskant sei und man deswegen die ersten 20 ssw doch kein BV aussprechen müsste.
    Vor 3 Monaten allerdings meinte die gleiche es wäre schon nötig weil eine Ansteckung zu Gefährlich sei.

    Meine Freundin ist jetzt total verzweifelt weil sie sagt, erst wurde ihr so Angst gemacht wegen ihrem Beruf und jetzt "müsse" sie doch in die Arbeit und ist jetzt natürlich extrem verunsichert.

    ich habe gesagt das mir mein Chef auch ein BV hätte aussprechen können (arbeite als Physio, hauptsächlich mit Neurologischen und Orthopädischen Patienten) aber ihre Chefin meinte das wäre viel komplizierter weil sie als Chefin eine Begründung abgeben müsste, anders als der FA.

    Vielleicht könnte mir jemand nen Tip geben, was ich ihr Raten kann.
    Ist ein Berufsverbot sinnvoll? Wenn ja, reichen - so wie es die FÄ meiner Freundin gesagt hat - die ersten 20 Wochen oder besteht danach immer noch ein Restrisiko und das BV sollte komplett ausgesprochen werden?

    Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Voraus!


  • Re: Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln


    Hallo Juhu87,
    jeder Arzt kann ein Berufsverbot für Schwangere ausstellen ungeachtet der Fachrichtung.
    Bei fehlendem Immunschutz gegenüber Ringelröteln muss am Arbeitsplatz sicher gestellt werden, dass kein Kontakt mit der Riskogruppe besteht. Sie können mit dem zuständigen Betriebsmediziner Rücksprache halten. Mir scheint bei fehlender Immunität und Beschäftigung mit U 3 Kindern ein Berufsverbot sehr sinnvoll.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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    • Re: Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

      Hallo, ich habe jetzt auch einmal eine Frage. Ich bin in der 8. Woche schwanger und arbeite als Logopädin in einer logopädischen Praxis als Angestellte. In den vergangenen Jahren waren schon einige Kolleginnen schwanger. Eine hat sofort BV bekommen, weil sie Schut gg. Ringelröteln und Windpocken nicht hatte. Andere wurden erst gar nicht darüber informiert und nicht getestet. Manche durften nur keine Schluckpatientin behandeln oder PAt. die MRSA hatten. Oder Trachealkanülen. Also alles sehr unterschiedlich bei uns. Ich habe beschlossen mich gegen alles testen zu lassen, was mein Hausartz durchführte, da der Betriebsarzt Urlaub hatte. Ich habe keinen Schutz gegen Röteln, Ringelröteln und Keuchhusten. Daraufhin wurde ich zum Betriebsarzt geschickt und dieser sagte, ich dürfte nur keine Pat. mit MRSA, Trachealkanülen und Kinder im KiGa behandeln. Aber wenn ich doch keine Schutz gegen Röteln und Ringelröteln habe, kann ich mich doch auch in der Praxis bei den Kindern anstekcen oder? Ich bin total verzweifelt, jeder sagt etwas anderes. Die Arzthelferinnen meiner FÄ sagten, ich dürfe nicht mit Kindern arbeiten. Der Berufsarzt sagt anscheinend bei jeder Kollegin etwas anderes. Wieso darf ich dann z.B. Schluckpatienten behandeln, und meine Kollegin durfte es nicht. Ich finde i-wie weiß da niemand bescheid. Ich arbeite im Moment die ganze zeit so weiter. Ich wollte nächste Woche noch mal zum Betriebsarzt und der soll mich nochmal aufklären. Besonders der nicht vorhandene Schutz gegen Röteln und Ringelröteln macht mir etwas sorge. ich arbeite Hauptsächlich mit Kindern und nur wenige Hausbesuche bei Privatpersonen oder Altenheimen. Ich wäre dankbar für jede antwort.

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      • Re: Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

        Hallo, ich habe jetzt auch einmal eine Frage. Ich bin in der 8. Woche schwanger und arbeite als Logopädin in einer logopädischen Praxis als Angestellte. In den vergangenen Jahren waren schon einige Kolleginnen schwanger. Eine hat sofort BV bekommen, weil sie Schut gg. Ringelröteln und Windpocken nicht hatte. Andere wurden erst gar nicht darüber informiert und nicht getestet. Manche durften nur keine Schluckpatientin behandeln oder PAt. die MRSA hatten. Oder Trachealkanülen. Also alles sehr unterschiedlich bei uns. Ich habe beschlossen mich gegen alles testen zu lassen, was mein Hausartz durchführte, da der Betriebsarzt Urlaub hatte. Ich habe keinen Schutz gegen Röteln, Ringelröteln und Keuchhusten. Daraufhin wurde ich zum Betriebsarzt geschickt und dieser sagte, ich dürfte nur keine Pat. mit MRSA, Trachealkanülen und Kinder im KiGa behandeln. Aber wenn ich doch keine Schutz gegen Röteln und Ringelröteln habe, kann ich mich doch auch in der Praxis bei den Kindern anstekcen oder? Ich bin total verzweifelt, jeder sagt etwas anderes. Die Arzthelferinnen meiner FÄ sagten, ich dürfe nicht mit Kindern arbeiten. Der Berufsarzt sagt anscheinend bei jeder Kollegin etwas anderes. Wieso darf ich dann z.B. Schluckpatienten behandeln, und meine Kollegin durfte es nicht. Ich finde i-wie weiß da niemand bescheid. Ich arbeite im Moment die ganze zeit so weiter. Ich wollte nächste Woche noch mal zum Betriebsarzt und der soll mich nochmal aufklären. Besonders der nicht vorhandene Schutz gegen Röteln und Ringelröteln macht mir etwas sorge. ich arbeite Hauptsächlich mit Kindern und nur wenige Hausbesuche bei Privatpersonen oder Altenheimen. Ich wäre dankbar für jede antwort.

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        • Re: Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

          Hallo Stini1801,
          in Ihrem Fall wäre dann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot sinnvoll, wenn Sie nicht den Kontakt zu entsprechendem Personenkreis meiden können. Das Beschäftigungsverbot kann Ihnen auch Ihr behandelnder FA ausstellen, daher rate ich zur Schilderung Ihres Problems beim nächsten FA Termin. Wenn es sich um eine geplante Schwangerschaft handelt, hätten Sie sich im Vorfeld impfen lassen könne. Dies sollten Sie unbedingt nach Abschluss des Wochenbetts für folgende Schwangerschaft nachholen.
          Viele Grüße
          Annette Mittmann

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          • Re: Berufsverbot bei Logopäden wegen Ringelröteln

            Vielen Dank für die Antwort. ich habe am Dienstag einen Termin, da werde ich es noch einmal ansprechen. Es war eine geplante Schwangerschaft und ich wurde auch gegen Röteln, Masern, Mumps geimpft und auch Keuchusten. Anscheinend habe ich den Schutz dennoch nicht...
            LG

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