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beschäftigungsverbot

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  • beschäftigungsverbot

    vorweg: ich bin nicht schwanger. jedoch interesiert mich das thema.

    es gibt ja immer wieder beschäftigungsverbote wegen krankheiten etc bei schwangeren.

    oft schreiben ja ärzte diese aus, manchmal verlangen diese der arbeitgeber.

    dürfen sich mütter denn auch dagengen aussprechen und sagen ich arbeite trotz des bekannten risikos weiter? selbst die verantwortung tragen und auch entsprechende papiere unterchreiben?

    bzw ist man verpflichtet zb dem arbeitgeber nachzuweisen ob man gegen röteln immun ist? oder ist es auch möglich zu sagen ich arbeite weiter trotz fehlender imunität? und kann der arbeitgeber was dagegen unternehmen?

    und wie ist es wenn man feststellt das man schwanger ist un dbeispielsweise erst im 6 monat zur hebamme geht und sagt man weiß es erst ab jetzt? man hattte vorher ja nichts offizielles auch wenn man es wußte. wäre sowas denn ein kündigungsgrund? weil so umschifft man zum teil ja auch beschäftigungsverbote.


  • Re: beschäftigungsverbot


    Hallo seincanim,
    niemand zwingt Sie Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Wenn Sie dies allerdings getan haben, ist dieser verpflichtet sich gemäß des Mutterschutzgesetztes zu verhalten, da es zum Schutz von Mutter und Kind dient. Sind Sie durch Ihren Arbeitsplatz einem speziellen Risiko ausgesetzt, so müssen Sie freigestellt werden oder einer anderen Tätigkeit nachkommen. Wie strikt allerdings die Vorgaben eingehalten werden, ist in der Realität unterschiedlich.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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    • Re: beschäftigungsverbot


      das bedeutet man müßte die schwangerschaft bis zum ende ja verbergen? aber das ist doch gesetzlich auch wieder nicht erlaubt?

      und wie sieht das bei selbstständiger tätigkeit aus? da ist man selbst der arbeitgeber und somit ja für sich verantwortlich. dann könnte man die ganze schwangerschaft trotz risiko durcharbeiten?

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      • Re: beschäftigungsverbot


        Du genießt doch aber tausende von Vorteilen, wenn du deinem Arbeitgeber frühzeitig sagst, dass du schwanger bist.
        ERSTENS hast du Kündigungsschutz. ZWEITENS hast du nach der Schwangerschaft ein Anrecht auf deinen alten Arbeitsplatz. Du brauchst keine Schichten arbeiten...
        Das Beschäftigungsverbot greift eh erst 6 Wochen vor der Geburt und die wirst du auch brauchen um zur Ruhe zu kommen und dich auf die Geburt vorzubereiten...
        Ich sehe keinen Sinn darin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu verbergen...

        Außer der Chef is der Vater und es war nicht gewollt *lach*...

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        • Re: beschäftigungsverbot


          wie ich oben schrieb bin ich nicht betroffen. es geht vielmehr um eine freundin. die arbeitet im kindergarten und möchte eben weiterarbeiten. und überlegt wie das nun möglich ist da vor ihr jmd ein beschäftigungsverbot wegen fehlender rötelimmunisierung erhielt. und sie höchst wahrscheinlich eben auch nciht immun ist.

          kündgungsschutz und das ist ihr egal. sie ist wie ich verheiratet und ob sie jemals wieder arbeiten geht ist ja ein ganz anderes thema.

          es geht auch bei dem beschäftigungsverbot vielmehr um das wegen röteln , nicht schwer heben dürfen etc. und diesen sachen. das man eben nicht die ganze schwangeschaft zuhause sitzt. gerade weil sie noch viel im kindergarten geplant hat.

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          • Re: beschäftigungsverbot


            Hallo seincanim,
            Sie haben so etwas wie eine Eigenverantwortung. Verbergen müssen Sie nichts, da der Arbeitgeber nicht das Recht hat, Sie auf eine Gewichtszunahme anzusprechen. Aber wenn Sie die Schwangerschaft bekannt geben, unterliegen Sie den geltenden Gesetzen. Genauso ist es auch bei freiberuflich tätigen Schwangeren.
            Viele Grüße
            Annette Mittmann

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            • Re: beschäftigungsverbot


              Hallo seincanim,
              Ihre Freundin sollte sich fragen, wie es ihr ginge, wenn Sie eine folgenschwere Infektionskrankheit bekommen sollte, die vielleicht verhindert worden wäre. Sie bekäme also ein behindertes Kind, weil sie unbedingt trotz fehlender Immunität arbeiten wollte...
              Man sollte nicht unbedingt ein Risiko eingehen, obwohl es vermieden werden kann.
              Viele Grüße
              Annette Mittmann

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              • Re: beschäftigungsverbot


                wie ist es dann mit mutterpass? am besten nicht zum arzt gehen und den mutterpass holen weil man ja sonst bei beiden fällen verpflichtet ist sich an die regeln und beschäftigungsverbote zu halten?

                und ist es ein kündigungsgrund wenn man auf einmal mit baby dasteht beim arbeitgeber?

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                • Re: beschäftigungsverbot


                  Ganz ehrlich würde mir die Gesundheit meines Babys vorgehen, als irgendwelche Aktivitäten im Kindergarten.
                  Stell dir mal vor es passiert irgendwas und die Berufsgenossenschaft muss informiert werden, was denkst du was da auf Arbeit los ist?
                  Den Mutterpass bekommst du ja nur ausgestellt, wenn ein Arzt oder die Hebamme die Schwangerschaft feststellt. Solltest du aber nicht hingehen, kann er auch nicht ausgestellt werden.
                  Wie das dann im Nachhinein mit der Krankenkasse ist, und Bezahlerei und so weiter, ist ja erstmal egal.

                  Braucht man, wenn man im Kindergarten arbeitet nicht sowieso einen Gesundheitspass? Da stehen doch alle Immunitäten drin oder nicht?

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                  • Re: beschäftigungsverbot


                    nein man bekommt nur eine beratung die man regelmäßig auffrischt über krankheiten . ich habe sie gefragt.. man unterschreibt quasie selbst das man keine ansteckenden krankheiten hat. aber mehr auch nicht. manche verlangen eine kopie des impfpasses aber nciht alle.

                    warum denn berufsgenossenschaft? dazu muß man de doch angehören oder? und wenn sie es freiwilig tut warum wolen die dann schimpfen?

                    es ging mir auch nciht ums geld. sondern ob eine verheimlichte schwangerschaft eben dann ein kündigungsgrund ist?

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                    • Re: beschäftigungsverbot


                      Soweit ich weiß, ist jede Institution, also Firma in einer Berufsgenossenschaft, zwecks Versicherungen. Es geht da um Arbeitsunfälle und so weiter.

                      Ich habe zum Beispiel in einer Firma gearbeitet, in der heiße Öfen liefen (Keramik über 1230°C). Ich habe mich damals auf Arbeit verbrannt. Dies musste ich von einem Betriebsarzt kontrollieren lassen. Das zahlt dann nicht die eigene Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft. Normalerweise muss man ja auch aller 2 Jahre zu dem Betriebsarzt, zwecks Gesundheitszeugnis...
                      Bei uns ging es um Lunge und Haut...wegen Staublunge und Hautreizungen durch Chemikalien. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in einem Kindergarten auch solche Untersuchungen gemacht werden. Impfstatus und so...

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                      • Re: beschäftigungsverbot


                        wie gesagt nein. ich habe sie ja gefragt. ihr aktueller arbeitgeber wollte nicht einmal einen impfausweis bei der einstellung sehen und es reicht die beratung beim gesundheitsamt.

                        habe jetzt auch nochmal eine andere feundin im selben beruf angerufen. die sagt das gleiche. sie wurde beim vorstellungsgespräch gefragt und das wars.

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                        • Re: beschäftigungsverbot


                          Hallo seincanim,
                          die regelmäßigen Kontrollen bei Ihrem FA sind Ihnen ungenommen und damit auch die Ausstellung des Mutterpasses. Es ist Ihr Dokument und muss nicht dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
                          Viele Grüße
                          Annette Mittmann

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