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Schwangerschaft - Laborarbeit Mikrobiologie?

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  • Schwangerschaft - Laborarbeit Mikrobiologie?

    Hallo,

    ich b in in der 24. Woche schwanger und arbeite in einem Lebensmittelbetrieb als Mikrobiologie Laborantin. Seit Anfang der Schwangerschaft versuche ich herauszubekommen, ob ich weiterhin im Labor arbeiten dürfte Lt. MuSchu...da wir ein sehr kleiner Betrieb sind und ich die erste Schwangere Mitarbeiterin bin, hat hier niemand Ahnung was erlaubt ist und was nicht, allerdings kümmert sich meine Firma auch nicht wirklich darum. In den Augen meiner Chefin mache ich keine Arbeiten, die mein Kind gefährden könnten (sie hat keine Kinder). Also ich untersuche Lebensmittel auf E.Coli (keine bestimmte Art, nur ob welche vorhanden sind, somit kann ich die Laborarbeit in keine Risikogruppe richtig einstufen). Und soweit ich das im Internet herausfinden konnte ist E.Coli schlecht für schwangere Frauen, aber selbst unser Betriebsarzt (der nach einigen Anfragen von mir sich nun endlich mal meinen Arbeitsplatz angeschaut hat), meint es wäre in Ordnung. was ich eigentlich nicht verstehen kann...irgendwie kümmert sich keiner so richtig um mich, bzw. um die Gesundheit meines Babys und ich weiß echt nicht mehr, an wen ich mich wenden könnte...ich hoffe mir kann hier vll jemand helfen. Meine Frauenärztin weiß auch nicht ob ich arbeiten dürfte oder nicht und sie darf auch kein Beschäftigungsverbot ausstellen, das muss wohl der Arbeitgeber machen, was ich auch wieder nicht verstehen, da meine Chefin mir niemals "freiwillig" die Arbeit verbieten würde...Das soll einer verstehen...soviel zum Mutterschutz...


  • Re: Schwangerschaft - Laborarbeit Mikrobiologie?


    Hallo jesa82,
    der Gesetzgeber hat ein individuelles Beschäftigungsverbot geregelt, das vom behandelnden Arzt festgelegt werden kann. Dazu heißt es:

    "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."

    Der Entscheidungsspielraum des Arztes und nicht des Arbeitgebers erstreckt sich von Einschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Dauer bestimmter Tätigkeiten bis hin zum Verbot der Beschäftigung.
    Ihr FA oder HA ist in der Lage ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Betriebsmediziner nicht klären kann, ob Ihre Tätigkeit gefährdend ist, so rate ich zu einem Beschäftigungsverbot. Sie sollten sich also erneut an Ihren FA wenden.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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