im Sommer 09 hatte ich im Abstand von 6 Wochen eine Koni und Re-Koni wegen eines CIS. Nun bin ich der 15. SSW und meine Gyn will demnächst den GBMH vermessen und eine Einschätzung in Richtung einer etwaigen Verkürzung machen zu können.
Ich bitte um Ihre Einschätzung der entnommenen Kegelgrößen anhand folgender Daten:
Befund der 1. Koni:
I.) Portionkonus mit Fadenmarkierung bei 12 Uhr: Gewebestück von 6 - 12 Uhr 2,3 cm / von 9 - 3 Uhr 1,8 cm / Dicke bis 1 cm, Muttermund quer 0,7 cm
Dann folgen Angaben zur Aufbereitung und Einbettung und Hinweise zum Zervixabradat. Es handelte sich um ein CIS, dass bei 3 Uhr randbildend war. Daher folgte die Re-Koni nach 6 Wochen mit folgendem Befund:
I.) Portionkonus mit Fadenmarkierung bei 12 Uhr: Gewebestück von 12 - 6 Uhr 2 cm / von 9 - 3 Uhr 1,8 cm / Richtung cervical nicht sondierbar.
Wurde ihrer Ansicht nach eher viel oder wenig entnommen? Mich interessiert besonders die Aussage "Richtung cervical nicht sondierbar" im Befund der Re-Koni. Was muss ich darunter verstehen? Bei der 1. Koni wurde in der Höhe 1 cm entnommen. Was meinen Sie wieviel aufgrund der o. g. Daten in der 2. Koni entnommen wurde, da ja das CIS "nur" bei 3 Uhr randbildend war?
Danke für Ihre Aussage.
Zumsel
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