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    Hallo ihr Lieben...

    ich habe da mal eine Frage, da dieses Thema in meiner mündlichen Abiturprüung vorkommen könnte. Es wäre also lieb, wenn ihr auch wirklich nur dann antwortet, wenn ihr wilkrich viel Ahnung von dem Thema habt, da es ansonsten negative Folgen in meiner Prüfung haben könnte wenn ich total falsche Aussagen mache

    Also ich habe folgenenden Auszug aus dem stgb gefunden :

    "(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat."

    aber dennoch ist es doch so, dass man ein gesundes Kind nur bis zum dritten Monat abtreiben darf und ein behindertes kind bis zu Geburt. Wen betrifft also nun diese 22-Wochenregel ? Wären ja ca. 5 1/2 Monate.. ???

    Danke schonmal für eure Hilfe !!! :-D

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