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Wann den Arbeitgeber informieren?

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  • Wann den Arbeitgeber informieren?

    Hallo,
    habe heute beim FA erfahren, dass ich in der 4 Woche sdchwanger bin (8)). Auf meine Frage ob ich jetzt sofort meinen Arbeitgeber informieren muss, meinte er "Nein". Stimmt das? Wenn ja, wann muß ich denn dann meinen Arbeitgeber informieren?
    Vielen Dank im vorraus


  • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


    erst einmal herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!

    soweit ich weiß muss man dem AG von der SS sofort unterrichten. es ist ja auch in deinem interesse, dass er sich an das mutterschutzgesetz halten kann, was die art deiner arbeit angeht-ich weiß ja nicht was du beruflich machst, z.b. das arbeiten zu bestimmten zeiten ist nicht erlaubt (ich glaube zw 20 und 6 uhr) und du darfst auch nicht zu viel stehen und schwer heben (alles weitere steht im mutterschutzgesetz, das sollte eigentlich in jeder firma vorhanden sein). außerdem darf dir jetzt nicht gekündigt werden!!

    alles gute weiterhin!

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    • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


      hallo,

      habe von meiner schwangerschaft erfahren, als ich der fast 7. woche war. ich habe meinem arbeitgeber direkt davon berichtet, da ich auch als küchenhilfe arbeite und es in meinem wohl ja selbst liegt, das jetzt auf mich rücksicht genommen wird und auf meine besondere situation acht genommen wird...und gerade im küchenbereich sind viele sachen, auf die jetzt geachtet werden müssen.. zu dem denke ich auch, das es nur fair dem arbeitgeber gegenüber und den kollegen ist. ich hatte bis dato ( bin jetzt in der 13. woche fast ) zum glück kein problem mit übelkeit und arbeitsausfall, aber das ist ja bei jedem anders. daher ist es um so wichtiger, das auf dich auch rücksicht genommen werden kann und die sich drauf einstellen ;

      lg und alles gute

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      • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


        Hallo,

        müssen muss man gar nichts! du kannst es ihm sagen wann du willst ES SEI DENN du hast einen Beruf wie zB OP-Schwester oder ähnliches. Dann mußt du es direkt sagen weil du dann sofort aus dem OP raus mußt wegen der Infektionsgefahr. Es kommt sehr auf den Beruf drauf an. Wenn du immer schwer heben mußt würde ich es auch sofort sagen wenn ich du wäre. Auch dann wenn du oft Überstunden machen mußt.

        Wenn du aber ganz normal im Büro arbeitest (wie ich damals) dann kannst du es sagen wann du willst. es gibt kein Gesetz darüber, es bleibt der Frau selbst überlassen. Ich habe es im 4ten Monat gesagt.

        LG Maleica

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        • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


          dies hier steht übrigens im MUtterschutzgesetz :

          § 5

          Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

          (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.

          (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

          (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.


          ich denke einfach, das es gegenüber dem arbeitgeber und den anderen mitarbeitern fair auch gegenüber ist..denn sie müssen sich auch drauf einstellen, was ist, wenn du mal wegen übelkeit etc ausfällst ! und schließlich möchte man auch, das auf einen rücksicht genommen wird, und das kann keiner, wenn man nicht weiss, was sache ist.
          so seh ich das und daher hab ich auch - auch weil ich keine ungefährlichen job habe ( wegen schleppen/tragen , dämpfe etc ) als ich bei meinem FA die schwangerschaft bestätigt bekommen habe, meinem arbeitgeber darüber informiert.
          sie wollten im nachhinein noch ne schriftliche bestätigung wegen geburtstermin, aber die mussten sie dann auch zahlen...kostet 10 euro. aber normalerweise sagte die vordame bei der FA , das vielen auch ne kopie aus dem Mutterpass reicht, wo der voraussichtliche geburtstermin drin steht


          lg
          sabine

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          • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


            Hallo!

            Genau, dort steht "Werdende Mütter SOLLEN dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist."

            Sollen, nicht "müssen". ;-) Müssen muss man gar nichts. Und ich finde es auch eher gefährlich vor der 12ten Woche etwas zu erzählen. Wenn es schlecht läuft und man verliert das Kind, dann muss man wochenlang die mitleidigen Blicke der Kollegen ertragen. Also das würde ich mir echt schwer überlegen! So etwas erträgt nicht jeder. Man hat mit sich selbst dann schon genug zu tun, da braucht man nicht noch irgendwelches Betroffenheitsgefasel seitens der Kollegen.

            Fairness hin oder her, das eigene Wohl sollte hier an erster Stelle stehen. Andere sind auch mal krank und die interessiert es dann auch einen sch.. wenn ich dafür mehr arbeiten muss oder sonstwas. Ich weiß wie es ist, es dankt einem keiner wenn man sich den A.. aufreisst, im Gegenteil. Wenn man schwanger ist sollte man sich selbst der nächste sein und an sein Kind denken, nicht an die Kollegen bzw. wenn dann erst an dritter Stelle.

            Ansonsten gebe ich shuya Recht, wenn man einen risikoreichen Job hat sollte man es frühstmöglich erzählen.

            LG Maleica

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            • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


              Vielen Dank erstmal für eure Hilfe. Ansich find ich meinen Job nicht sehr schwer, würde meine Schwangerschaft gerne auch erstmal für mich behalten, weil ich ja erst in der 4. Woche bin. Andererseits weiß ich nicht wie gesundheitsgefährdend meine Arbeit für mein Kind ist. Ich arbeite Akkord und am Fließband, wo ich meine Zeit nicht selber einteilen kann und es ein vorgeschriebenes Arbeitstempo gibt, zu dem mache ich Wechselschicht. Ab und an auch mal Überstunden

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              • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


                soweit ich weiß ist akkordarbeit in der SS nicht zulässig! auch darfst du eine bestimmte stundenzahl nicht überschreiten usw. Über google findest du bestimmt die genauen regelungen.

                ich würde dem AG bei solchen arbeitsbedingungen bescheid geben, dass du schwanger bsit. die kollegen brauchen davon ja nichts zu wissen. aber das musst du für dich entscheiden.

                lg,
                kleene1404

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                • Re: Wann den Arbeitgeber informieren?


                  in diesem falle solttest du deinen arbeitgeber bitte schnellstmöglich informieren.... denn ab jetzt gilt für dich der mutterschutz... gerade akkordarbeit wird da erwähnt und ist für dich eigentlich nicht gestattet!!! bitte rede nochmal mit deinem FA im falle von akkord oder fliessbandarbeit wird auch er dir raten es schnelsstmöglich zu sagen....

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