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Elternzeit
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Re: Elternzeit
Hallo,
also meine Hebamme hat gesagt, dass das zwar nicht glichzeitig geht. ABER wenn Du im Mutterschutz bist nach der Geburt (8 Wochen), kann er in der zeit zwei Monate nehmen. Dann schließt Du "Deine" Monate an.
Dann ist er in den ersten zwei Monaten mit Dir und dem Krümmel zusammen.
In der Zeit bekommt er Elterngeld, und Du Mutterschaftsgeld.
Das sind die Infos, die ich bekommen habe.
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Re: Elternzeit
Nee, das stimmt so nicht!
Laut Elternzeitgesetz können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen und das sogar die gesamten drei Jahre (§15 des Elternzeitgesetzes!)! Es kann aber nur jeweils einer von beiden geldliche Unterstützung beantragen. Das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz", wo das alles drin steht, kannst du beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen (www.bmfsfj.de) oder frag mal bei der Stadt nach, eigentlich gibt es diese Heftchen dort!
Wir hatten das auch überlegt und haben uns deswegen danach erkundigt. Bei uns ist es dann aber am Geld gescheitert, schließlich kann man nicht von nichts leben!
Euch alles Liebe
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Re: Elternzeit
Hallo,
danke für eure Antworten!
Also hier http://www.familienhandbuch.de/cmain...en/s_2120.html steht, man kann sie gleichzeitig nutzen. Das dann nur einer Geld bekommt, davon steht da nix. Mein Freund würde gerne direkt nach der Geburt bei mir bleiben. Hmm werde wohl doch nochmal eine entsprechende Behörde fragen müssen wie sich das nun verhält geldtechnisch.
LG Maleica
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Re: Elternzeit
Hallo Maleica,
wenn er die ersten 2 Monate Elternzeit nehmen möchte, kann er dann das Elterngeld bekommen und du bekommst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Würdest du dann auch Zuhause bleiben wollen,müßt ihr euch entscheiden, wer dann weiterhin das Elterngeld bekommt, das kann nämlich nur einer von euch bekommen oder halt beide gleichzeitig, dann aber nur 7 anstelle von 14 Monaten, wenn beide Elternzeit nehmen. Nach dem Jahr Elterngeld würdet ihr dann aber nichts mehr bekommen, oder halt einer Sozialhilfe, wenn der Partner auch kein Einkommen hat. Natürlich kann man sich auch zwei Jahre Elterngeld auszahlen lassen, bekommt dann aber monatl. nur die Häkfte vom eigentlichen Betrag. Aber ganz genau auf eure Situation und eure Vorstellung abgestimmt, kann euch das sicher eure Elterngeldstelle beantworten. Ich würde auch dort nachfragen!
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Re: Elternzeit
Genauso meinte ich das, er bleibt dann wahrscheinlich 2 Monate mit daheim. Wie schön für euch! Noch mal eben ein Tipp, der evtl. auch euch etwas angehen könnte:
Bei uns im Tarifvertrag (TVöD) wäre es so gewesen, dass bei meinem Mann der Ortzuschlag weggefallen wäre, wäre er in Elternzeit gegangen. Da das ein ziemlich Batzen Geld gewesen wäre (90 Euro im Monat über 25 Jahre) ,haben wir uns dann dagegen entschieden. Erkundigt euch also vorher bei eurem Arbeitgeber und laßt es euch ggfl. schriftl. geben, dass sowas nicht passiert! Alles Liebe...............
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Re: Elternzeit
Hallo Maleica,
jetzt muß ich mich noch mal eben korrigieren. Also nach der Geburt unseres Sohnes im April 2007 bestand noch der alte Tarifvertrag und wir bekamen somit noch einen Ortzuschlag für ihn. Im Juli wurde der Tarifvertrag dann gewechselt und neu ist seitdem, dass es für ab Juli geborene Kinder eh keinen Ortzuschlag mehr gibt. Mein Mann wollte dann Monat 13 und 14 Elternzeit nehmen. Hätte er das gemacht, hätte der "Tarifvertrag" seine Chance genutzt und uns auch aus dem Ortzuschlag fürs Kind "gekickt". Also hat mein Mann seine Elternzeit dann leider nicht nehmen können. Somit kann es ja eh sein, da euer Kind ja nun erst geboren wird, diese Problematik auf euch gar nicht zukommt. Aber informiert euch vorher, ob irgendwelche Gelder dadurch gestrichen werden würden! Ich wünsche noch eine schöne SS....
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