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Zytomegalie-Nachweis, Schutzmaßnahmen

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  • Zytomegalie-Nachweis, Schutzmaßnahmen

    Ich bin in der 6.SSW und habe nach Auskunft des Betriebsarztes keine Immunität gegen Zytomegalie. Da ich in einer Kinderkrippe arbeite, wurde ein Beschäftigungsverbot verhängt. Ich habe 5 Tage bevor der Immunstatus beim Betriebsarzt abgenommen wurde, noch in der Krippe gearbeitet, gewickelt etc. Könnte es sein, dass ich mich in dieser Zeit infiziert habe, ohne dass dies schon anhand der Antikörper im Blut erkennbar wäre? Können die Viren sofort nach Eintritt in den Körper im Blut anhand der Antikörper nachgewiesen werden oder wielange dauert es, bis es zu einer Immunreaktion kommt? Muss der Test evtl. in einigen Wochen wiederholt werden, um ganz sicher zu sein, dass tatsächlich keine Infekion erfolgt ist?
    Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich im Alltag (Tröpfcheninfektion etc.) vor Zytomegalie zu schützen? Genügt es schon, wenn man von einem Virusträger versehentlich beim Sprechen "angespuckt" wird oder sind größere "Virusmengen" nötig?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im voraus!


  • Re: Zytomegalie-Nachweis, Schutzmaßnahmen


    Hallo kiwii,
    vorangestellt sei, dass Sie leider meine Antwort nicht 100% beruhigen wird.
    Zytomegalie ist die häufigste Viruserkrankung während der Schwangerschaft, die eine Schädigung des Kindes hervorruft. Die Erkrankung der Mutter verläuft meistens symptomarm. Eine Blutuntersuchung der Mutter gibt keinen 100%igen Hinweis auf eine Erkrankung. Bevor man allerdings, z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung durchführt (birgt ja in sich Risiken), sollte mittels Ultraschall ein Verdacht auf eine Erkrankung vorliegen. Sie zeigt sich als ein zu kleiner Kopfumfang oder Vergrößerung von Leber und/oder Milz des Kindes. Dann liegt bereits eine Infektion vor und eine Therapie ist nicht verfügbar.

    Aber erst einmal sollten Sie keinesfalls von einer Infektion ausgehen! Sie arbeiten bereits seit längerer Zeit mit Kindern und sind bislang auch nicht infiziert worden!
    Zudem nicht jede Zytomegalievirusinfektion zwangsläufig zur einer Schädigung des Kindes führt!

    Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Wochen für eine Erstinfektion, dann kann ggfs. IgM imBlut nachgewiesen werden.

    Übertragen wird das Virus über Speichel, Urin, Vaginalsekret, Sperma und Blut.
    Da Überträgermedium Speichel ist, kann man eine Infizierung nicht ausschließen, wenn Sie angespuckt werden. (aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr, sehr gering.)
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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    • Re: Zytomegalie-Nachweis, Schutzmaßnahmen


      Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

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