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Schlafapnoe und GdB Einstufung

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  • Schlafapnoe und GdB Einstufung

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da ich an Schlafapnoe leide, ich habe eine Gerät für die Nacht, habe ich meinen Beruf gewechselt weil mir immer klarer geworden ist das ich als LKW Fahrer irgend wann einen schweren Unfall baue, da ich immer öfter eine Sekunden Schlaf Atake bekam. Bei meinem Antrag beim Versorgungsamt auf einen Schwerbehinderten Ausweis wurde die Behinderung "Schlafapnoe" gar nicht in die Bewertung aufgenommen.
    Wer hat hier Erfahrung?
    Habe ich einen Anspruch das diese Erkrankung aufgenommen wird oder nicht?
    Wie komme ich zu einem Gutachter der meine Einstufung bzgl. GdB überprüfen kann?
    Danke für jede Hilfe und jeden Tipp.
    Mit freundlichem Gruß
    Reinhold Maier


  • RE: Schlafapnoe und GdB Einstufung


    >>
    Information über Begutachtung einer Behinderung durch Schlafapnoe

    Seit Juli 1997 ist der Krankheitsbegriff "Schlafapnoe" für die Versorgungsämter festgeschrieben. Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung neu gefassten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" (Ausgabe Juli 1997, Seiten 85ff.) ersetzen die bisherigen Vorschriften.

    Die Richtlinien besagen für:

    Obstruktives oder gemischtförmiges Schlaf-Apnoesyndrom (SAS) (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)

    Ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 0-10 GdB*

    Mit Notwendigkeit einer kontinuierl. nasalen Überdruckbeatmung (nCPAP) 20 GdB*

    Bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung wenigstens 50 GdB*

    *GdB = Grad der Behinderung

    Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

    Es wird empfohlen, sofort auch alle gesundheitlichen Probleme im ganzen Ausmaß mit anzuführen und auf entsprechender Berücksichtigung zu bestehen.

    Bei evtl. Widersprüchen könnte auch die Bereitschaft zu speziellen Untersuchungen durch Fachärzte, die auf die entsprechenden Krankheiten spezialisiert sind, hingewiesen werden.

    Quelle: http://www.pib-zentrum.de/schlaf/behind.htm
    <<
    Alles Gute
    Manfred Keller
    SHG Schlafapnoe Nürnberg/GSD
    [email protected]
    http://www.schlafapnoe-online.de/nuernberg

    Kommentar


    • RE: Schlafapnoe und GdB Einstufung


      Hallo Herr Meier,
      zuächst ist wichtig für Sie, daß Sie richtig mit CPAP therapiert werden. Dann gibt es auch keine Tagesmüdigkeit und Sekundenschlaf mehr. Damit sind Sie wieder voll einsatzfähig. - Ich hoffe doch wohl, daß Sie das sind!
      Für 20 GdB gibt es noch keinen Schwerbehinderten-Ausweis, lediglich eine Bestätigung, die ein bischen bei der Steuer bringt. Den Ausweis gibt's erst ab 50.
      Alles Gute
      Manfred Keller
      SHG Schlafapnoe Nürnberg/GSD
      [email protected]
      http://www.schlafapnoe-online.de/nuernberg

      Kommentar


      • RE: Schlafapnoe und GdB Einstufung


        Lieber Herr Maier,

        ich kann Herrn Keller von der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe in der Beschreibung der Sachlage nur rechtgeben. Ein GdB von 20 ist üblich, eine weitere Erhöhung hängt von zusätzlich vorhandenen Erkrankungen ab. Als Tip noch folgender Link: http://www.uwendler.de/ahp/nr/anmerk/26_8_6.htm

        Mit freundlichen Grüssen und viel Erfolg, A.Blau, Arzt Schlafmedizin, Charité

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