meine Frage dreht sich um die Behandlung mit Biologika, wie Infliximab, bei monoklonalen Antikörpertherapien. Mich interessiert, wie genau die Abrechnung solcher Therapien, einschließlich Spiegelbestimmungen, sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Krankenhaus erfolgt. Kann die Bestimmung von Antikörpern (ADA) gegen beispielsweise Infliximab ebenfalls abgerechnet werden? Wie verbreitet sind solche Untersuchungen, und gibt es einen Trend in Bezug auf die vermehrte Anfrage solcher Nachweismethoden in der Zukunft?
Weitere Fragen wären, ob bei einer Infusionstherapie grundsätzlich vorab Spiegelbestimmungen vorgenommen werden und ob sowohl freie als auch gebundene Antikörper gemessen werden. Wie häufig können Spiegelbestimmungen abgerechnet werden? Gibt es für Laboruntersuchungen im niedergelassenen Bereich eine Pauschale, oder können einzelne Parameter separat abgerechnet werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und für alle Antworten.
Herzliche Grüße, Igü
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