Gelbfieberimpfungen dürfen aufgrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften im Gegensatz zu anderen Impfungen nur von speziell zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt und bescheinigt werden, damit sie bei Einreise in ein Land mit Gelbfieber-Impfvorschrift offiziell anerkannt werden. Wenn Ihr Arzt eine solche Zulassung, die in Deutschland die Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer vergeben, hat, darf er auch impfen und die Impfung im internationalen Impfpass bescheinigen.
Adressen von zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen in Deutschland finden Sie z.B. hier: http://www.crm.de/beratungsstellen/index.asp
Hallo Frau Flörchinger,
es geht darum, dass meine bekannter Internist und Infektiologe ist. In Berlin darf nur ein Arzt mit Zusatzbezeichung (Tropenmedizin) gegen Gelbfieberimpfen. Mein bekannter hat einige Zeit in den Tropen gearbeitet. Er ist erst vor kurzem nach Berlin gezogen. In anderen Bundesländern hat er schon das Zertifikat (Gelbfieberimpfstelle) getragen. Kann er das Zertifikat in Berlin auch tragen?
Hallo,
die Zulassung zur Gelbfieber-Impfstelle wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und ist dann nur für das jeweilige Bundesland, welches die Zulassung gewährt hat, gültig.
In Berlin wird die Zulassung von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung – hier Abteilung I im Referat Notfallvorsorge, Infektionsschutz und Umwelthygiene (I F 12) bearbeitet. Die Kontaktadresse finden Sie hier: http://www.berlin.de/verwaltungsfueh...istung/324356/
Und das sind die Zulassungskriterien für Berlin:
1. Nachweis der Approbation als Arzt / Ärztin
2. Nachweis über eine Weiterbildung in der die Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ erworben wurde oder alternativ eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer tropenmedizinischen Einrichtung oder Gelbfieberimpfstelle und die Teilnahme an einem tropenmedizinischem Lehrgang
3. Nachweis spezieller Kenntnisse auf dem Gebiet der Immunologie und des Impfwesens ( z.B. durch die Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen oder bisherige Tätigkeit )
4. Sicherstellung einer gleichwertig qualifizierten ( in die Zulassung einzubeziehenden ) Vertretung für Krankheits-und Urlaubsfall
5. Vorhaltung geeigneter Räumlichkeiten
Ich empfehle Ihrem Bekannten, mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und sich zu erkundigen, ob seine Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
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