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Schwierigkeiten bei stat. Behandlung von psychisch kranker Mutter

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  • Schwierigkeiten bei stat. Behandlung von psychisch kranker Mutter

    Hallo,

    ich wollte mich nach den Möglichkeiten erkundigen, die mir als Tochter einer psychisch kranken Mutter (64 Jahre) bleiben. Sie leidet seit einem halben Jahr unter massiven Herzproblemen, aufgrund derer Sie mit Atemnot, extremen Bluthochdruck und Schwäche ins Krankenhaus kam. Sie selbst hätte den Krankenwagen nicht gerufen und sieht ihre Krankenheitssituation nicht klar.

    Erst nachdem der Rettungswagen da war, war ihr bewusst, wie ernst die Lage ist. Ohne mein Zuwirken hätte Sie die Lage nicht geändert. Unter Umständen liegt dies an ihrer nicht diagnostiziertrn/behandelten Schizophrenie.

    Im Krankenhaus wurde 2x ein heftiger Pleuraerguss punktiert, Herz- und Blutdruckmedikamente gegeben, sowie Diuretika und Insulin. Sie habe ganz viele Baustellen und wehrt sich zunächst gegen viele Untersuchungen, willigt dann aber ein.

    Nun habe ich Kontakt zur Stationsärztin aufgenommen und mich als Ansprechpartner bei der Station gemeldet. Dies passt meiner Mutter gar nicht und sie beschimpft mich, dass ich mich einmischen würde und hat meine Kontakte auf Station löschen lassen. Heute hätte ich eigentlich aufgrund eines Konsils und der Beratung durch die behandelnden Oberärzte dazu kommen sollen.

    Meine Frage ist, in dieser Grauzone wie soll damit umgegangen werden? Wenn Sie einen akuten Schub hat und mir alles verbieten will, darf das Krankenhaus keine Auskunft mehr geben? An wen kann man sich als Angehörige wenden?

    Vermutlich wird eine Bypass-OP mit Herzklappenunterstützung und Verlegung notwendig sein. Andernfalls als Alternative Stents oder ansonsten ein Leben mit LifeVest und der stetigen Angst vor einem großen Herzinfarkt.

    Langsam geht auch mir als Tochter die Situation an die Substanz wie schon bei Ausbruch der psychischen Krankheit, die sie seitdem verleugnet und eine Therapie ablehnt.

    Ich habe Angst davor, den Kontakt und Sie als Mensch zu verlieren, weil Sie sich nicht behandeln lässt.

    Wie soll man als Angehöriger in so einer Situation verhandeln ?


  • Re: Schwierigkeiten bei stat. Behandlung von psychisch kranker Mutter

    Hi,

    wenn deine Mutter nicht möchte dass du involviert wirst, dann wirst du auch nicht involviert und es nutzt dann auch nichts dort weiter nachzufragen.

    Du kannst aber die Ärzte auf die Probleme deiner Mutter aufmerksam machen, die dürfen dich zwar nicht informieren, aber du darfst durchaus die Ärzte über die Situation deiner Mutter informieren.

    Natürlich wird deine in den Raum gestellte Diagnose nur eine Rolle spielen wenn es deshalb Probleme gibt und wenn diese auch bestätigt ist, aber gegen den Willen deiner Mutter wird dennoch nichts getan werden.

    Einzig wenn deine Mutter andere oder sich selber gefährdet, also es wirklich ans Leben geht, dann käme eine Betreuung infrage, die die Klinik einleiten kann, aber auch du kannst sie beantragen (was das Verhältnis zu deiner Mutter wahrscheinlich extrem belasten würde).
    Da kann man sich an den medizinischen/psychiatrischen Dienst wenden, eventuell auch an die Klinik in der deine Mutter ist, oder an das Gericht bzw. den zuständigen Richter.
    Wenn es dazu kommen würde, dann würde ich dir empfehlen (falls du dazu etwas sagen darfst, eine Ehrenamtliche Betreuung zu favorisieren und dich auf keinen Fall selber als Betreuende zur Verfügung zu stellen.

    Ansonsten hast du da keinen Einfluss, deine Mutter ist erwachsen, sie ist nicht unter Betreuung, sie hat das Recht zu entscheiden was mit ihr geschieht und wer dabei involviert ist und wer nicht, du musst das akzeptieren und das Beste wäre wenn du das als gegeben hinnehmen könntest und akzeptieren dass du dich da eventuell einfach raus halten musst und nicht tun kannst.
    Das ist natürlich bitter, aber es ist nun mal so dass eine solche Situation "keine" Grauzone ist (meist glücklicherweise für die Betroffenen) und es sehr genau geregelt ist dass niemand informiert wird wenn dies nicht erwünscht ist und auch psychisch schwer belastete Menschen selber darüber entscheiden, außer eben in den Fällen einer gesetzlichen Betreuung.

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