Ich stecke im Bewerbungenverfahren für eine Ausbildung beim Finanzamt. Es wird wohl eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, da ich als Beamte auf Widerruf eingestellt werden würde.
Nun folgende Situation:
2019 entwickelte ich eine Essstörung, aufgrund von Schikane durch eine Vorgesetzte. (Nicht ein Tag Fehlzeit durch die Essstörung)
2020 wollte ich eine Therapie beginnen, fand keinen Therapeuten und begann eine Ernährungsberatung. >> ich erkenne nun mein Problem im Beginn, kann gegensteuern oder wenigstens den Essanfall früher stoppen
Mit Ende der E.beratung riet die Beraterin mir trotzdem, zur Festigung noch nach einer Therapeutin zu suchen.
2023 endlich Therapeuten gefunden, Therapie begonnen.
Meinen alten Job übe ich nicht mehr aus, wodurch es mir eigentlich total gut geht.
Jetzt die Frage:
Was sage ich dem Amtsarzt?
Spreche ich davon, dass diese Krankheit durch Probleme am Arbeitsplatz entstanden ist? Da schrillen bei ihm doch alle Alarmglocken. Muss ich ihm den Grund für die Erkrankung nennen bzw. Muss meine Therapeutin das?
Ich will nicht, dass diese Ausbildung mir auch noch durch diese Frau versaut wird.
Danke
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