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Schutz gegen Freiheitsstrafe

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  • Schutz gegen Freiheitsstrafe

    Gibt es Möglichkeiten/Verträge/Zahlungen die einen Immunisieren gegen Freiheitsstrafen die nicht durch einen Gesetzesverstoß geschehen sind?

    Ich fühle mich nicht mehr sicher in diesem Staat.

    Man könnte ja in der nächstem minute eingesperrt werden obwohl man sich an die Gesetze gehalten hat.

    LG.


  • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

    Was denn für Verträge?
    Wieso kann man jederzeit eingesperrt werden, wer wurde denn in deinem Umfeld schon alles grundlos weggesperrt?
    Natürlich gilt das Gesetz und das kann man durch Verträge nicht aushebeln und wenn es keinen triftigen Grund gibt darf man auch nicht einfach eingesperrt werden.
    Wenn doch, wären Gerichte zuständig, oder über die Presse, oder auswandern.

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    • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

      Und du hast schon einen Vertrag, das Grundgesetz, alle Gesetze sind ein Vertrag, du hältst dich dran und der Staat lässt dich in Ruhe.
      Hält sich einer nicht dran, wird entweder eine Konsequenz seitens des Staates gezogen also eine Strafe, oder vom Bürger die Möglichlichkeit der Klage.
      Andere Verträge gibt es nicht, außer das System wäre korrupt.

      Kommentar


      • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

        Naja wenn der Staat einen aber einsperren will obwohl man keim Gesetz gebrochen hat, wie schütze ich mich dagegen?

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        • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

          Warum sollte er das machen?
          Gerichte sollen dagegen schützen, unabhängig von der Staatsgewalt.

          Kommentar


          • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

            Damals als ich Meine Freiheit schonmal auf diese Weise verlohr gab es kein Gericht, es gab keinen trifftigen Grund, man mochte mich nur nicht und hat zuletzt Mir Taten vorgeworfen von denen ich sicher weiß das sie nicht stimmten.

            Was kann ich jtz machen? Man will es wieder tun. Bitte helfen Sie mir solange es Möglich ist.

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            • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

              Um was geht es denn da?
              Gefängnis?
              Psychiatrieeinweisung?

              Es gibt keine Verträge die man schließen kann, um vor so etwas sicher zu sein, man muss auch davon ausgehen dass es gerechtfertigt ist, bzw. nur solange bis die Untersuchung abgeschlossen ist.

              Wenn es um Einweisungen geht, käme ein Betreuer infrage der sich dann darum kümmert, ob es nötig ist oder nicht und was man für Schritte einleiten sollte.

              Gericht ist keine Einbahnstraße, man kann da auch selber aktiv werden wenn man grundlos eingesperrt wurde.

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              • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

                Psychiatrieeinweisung.

                Es war nicht grundlos aber ich hane kein Gesetz gebrochen damit war es illegal. Was mach ich? Sie wollen es wieder tun.

                Ich kann nicht mehr tun als mich an Gesetze halten.

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                • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

                  Einmal spielt dabei die Fremgefährdung eine Rolle, aber wichtig ist auch die Eigengefährdung dazu muss man kein Gesetz brechen und es ist dennoch ein triftiger Grund, dann kommt es auch darauf an ob man einen Betreuer hat und wie der dazu steht, bzw. ob er das befürwortet oder für übertrieben hält, genauso verhält es sich mit den Ärzten/Therapeuten bei denen man eventuell in Behandlung ist.
                  Das alles wären Menschen die Unterstützen könnten, je nachdem wie diese die Lage beurteilen.

                  Und, normalerweise solltest du bei einer Zwangseinweisung auch Gelegenheit haben mit dem Richter zu sprechen, genauso beurteilen die Ärzte in der Klinik nochmal wie es ausschaut was nicht unbedingt mit dem übereinstimmen muss was derjenige der Einwies dazu denkt.
                  Oft muss man halt zur Beobachtung bleiben, gibt es aber keinen der genannten Gründe und bestätigt sich auch keiner in dieser Zeit, dann kann man wieder gehen, spätestens nach der richterlich angeordneten Aufenthaltszeit.

                  Normalerweise sind die zuständigen Institutionen da sehr genau und penibel, weisen niemanden ein bei dem nicht auch ein akuter Ausnahmezustand herrscht der das rechtfertigt, Ausnahmen bestätigen sicher die Regel sind aber auch meist leicht zu klären außer in sehr seltenen und fast schon skurrilen Fällen in der Kriminalgeschichte, um da Missbrauch vorzubeugen wurde auch die Entmündigung abgeschafft, das Gesetz und die Klinik sollte also auf deiner Seite sein.

                  Wer will dich also einweisen und warum?

                  Kommentar


                  • Re: Schutz gegen Freiheitsstrafe

                    Und wie alt bist du?

                    Kommentar


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