Ich hätte eine Frage vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen.
Es ist so das ich seit dem 1. März dieses Jahr ein berufsbegleitendes Studium begonnen habe. Ich arbeite montags dienstags und mittwochs in einer Kita , Dort arbeite ich 20 Stunden die Woche. Die Kita bezahlt mir meine Hochschule ( 300€ ) und überweist mir zusätzlich 350 € als Gehalt. In meinem Vertrag steht das ich bei der Kita als Werkstudent angemeldet bin. Ich habe jetzt im Internet gelesen dass man als Werkstudenten aber mehr als 450€ verdienen muss wenn weil man ansonsten nicht als Werkstudenten gilt. Man hat dann wohl 30% Abzüge. Jetzt habe ich ein bisschen Angst dass die mich irgendwie falsch angemeldet haben und ich im Endeeffekt theoretisch irgendetwas nachzahlen müsste.
Mein Arbeitgeber ist aber der Meinung dass man das trotzdem ist wenn man diese 20 Stunden arbeitet. Ich muss nämlich von meiner Hochschule aus mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten und wenn ich auf 450 € angemeldet wäre wären das nur 10 Stunden die Woche anstatt die Vorgegebenen 20 Stunden. Ist es denn erlaubt das ich 20 Stunden arbeite als Werkstudent angemeldet bin aber in dem Sinne nur 350€ bekomme. Bleibe ich dann trotzdem als Werkstudenten angemeldet?
Meine nächste Frage wäre, dass ich gerne im Sommer circa vier Monate noch einen Nebenjob in einem Tierpark machen würde ( ca 8-9 Stunden im Monat ) ich würde in dem Tierpark also nicht mehr als 100 € in einem Monat verdienen. Ich habe vorhin bei der Krankenkasse angerufen und der Herr am Telefon meinte solange ich unter diesen 450 € bleibe müsste ich wohl keine Abgaben etc sie bezahlen. Weil ich bekomme in der Kita ja 350 und im Tierpark dann noch mal circa 100 somit wäre ich ja nie über die 450 €. Muss ich das irgendwo angeben dass ich jetzt vier Monate noch zusätzlich 100 € Monat verdiene? Oder es ist einfach nur wichtig dass ich nicht über die 26 Wochen gehe? Ich darf ja nur 26 Wochen mehr als 20 Stunden im Monat arbeiten.
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