ein guter freund von mir ist seit kurzen arbeitslos und vater geworden
er bekommt normal arbeitslosengeld (nicht hartz 4)
nun wollte er elterngeld beziehen und für sein kind da ein.(er hat ja auch bis sonst gearbeitet).
nun haben die gesagt das er dann nicht krankenversichert wäre weil die das nicht weiterbezahlen,d.h. wenn er 300€ elterngeld bekäme müßte er all das seiner krankenkasse geben. wenn er arbeiten würde dann wäre er doch vom arbeitgeber krankenversichert.
dürfen die vom arbeitsamt sowas oder lohnt sich da ein gang zum rechtsanwalt?
lg kiroho
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