Wenn du bereits deine BU Rente erhälst, musst du diese natürlich auch bei deiner KV angeben. Denn aus Sicht der Krankenversicherung sind die Leistungen der privaten BU Einkommen, auf das KV Beiträge fällig werden. (Quelle: http://www.mister-finance.de/berufsu...tsversicherung)
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