Angefangen hat alles folgendermaßen:
Bei den vorösterlichen Überlegungen, welchen Braten es am Ostermontag gibt, haben wir uns auf Spinat geeinigt. Eigentlich gibt es den immer am Gründonnerstag, aber da waren wir verhindert. Und den Spinat am Ostermontag zu bereiten war eine sehr gute Idee, schließlich konnte man auf diese Weise ein paar von den wie immer viel zu vielen Ostereiern verwerten, indem man sie zum Spinat dazu aß. Als dann jedoch die geschälten Eier so nackt und blass auf dem Teller umherlagen, sah das gar nicht dekorativ aus, so dass ich mich kurzer Hand entschloss, die Eier durch den Eierschneider zu jagen, um sie in dekorative und mundgerechte Scheiben zu zerlegen. Und jetzt plagen mich Gewissensbisse, ob man Ostereier überhaupt in Scheiben schneiden darf. Hat jemand hier schon Erfahrungen mit Ostereier-in-Scheiben-Schneiden gemacht?
Oder muss ich jetzt sogar ins Gefängnis, wegen des Tatvorwurfes des Kannibalismus? Schließlich, ich Wasservogel und Eier von Vögeln essen, dass sind doch meine Verwandten!?
Aber vielleicht finde ich einen cleveren Anwalt, der mich da raus haut. Ungefähr so:
Der Angeklagte Aquabird ging in Anbetracht des herrschenden Osterfestes davon aus, dass die von ihm zerschnittenen und anschließend verzehrten Eier nicht von einem Tier der Gattung Huhn und somit der Familie der Vögel gelegt wurden. Er durfte der naheliegenden Annahme sein, dass diese Eier von einem Tier der Gattung Hase (Lepus europaeus) stammen, gegen deren Verzehr nichts einzuwenden ist. Herr Aquabird unterlag somit dem klassischen Verbotsirrtum und konnte das Unrecht seines Handelns nicht erkennen und ist somit gemäß § xyz der Strafprozessordnung frei zu sprechen. Na gut dass ich jetzt auf diesen Dreh' gekommen bin, nun geht's mir schon besser!
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