ich kenne den gesetzestext nicht, aber ist es denn wirklich so, dass man gegen dieses gesetz verstoßen hat, wenn man eine NICHT BRENNENDE Zigarette im Munde führt.
dazu fällt mir ein etwas anders gelagerter erlebnisbericht ein, er liegt schon einige jahre zurück:
wir (männl. freundeskreis waren zusammen in einem kleinen städchen, in einer kleinen gemütlichen bierkneipe. ich selbst trinke ja grundsätzlich nichts alkoholhaltiges.
so gegen ein uhr in der früh wurden wir herausgebeten, meine 3 begleiter hatten ordentlich einen wegezogen.
mein auto stand gegenüber der kneipe, ich bemerkte, (vigilant, wie ja bin

als wir eingestiegen waren, alle angeschnallt, ich den motor gezündet und mit dem vorderrad gerade die strasse berührt hatte, gingen licht und blaulicht des streifenwagens (erstand bereits hinter mir im toten winkel) an und nur aufgrund meiner bestehenden "erkenntnis" wurde blechschaden vermieden.
ich wurde übelst aus dem wagen gezerrt:
"haben sie getrunken?"
ich, wahrheitsgemäß: "Ja, herr hauptwachtmeister, und ersteinmal einen schönen Guten Morgen, das ist in unserem Kulturkreis doch üblich"
er wirkte zwar leicht irritiert, aber:
"wieviel haben sie getrunken?"
ich wusste es zwar nicht mehr ganz genau, sagte aber nunmehr leicht provoziert:
"na, also 10 Gläser voll mindestens"
"Aha, also bitte hier hereinblasen und zwar kräftig"
als ordentlicher staatsbürger, der weiss, was sich gehört, folgte ich seinem imperativ, exakt.
dann, nach einer weile:
"aber sie haben ja gar nichts getrunken"
"doch" entgegnete ich ihm, " ca. 10 gläser cola light"
das nachfolgende gespräch lasse ich jetzt weg, es endete mit einer recht betroffen wirkenden entschuldigung des haupwachtmeisters.
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