Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 11.11.1993 -3C45/91
Der Kläger, - ein gelernter Kaufmann und Sägewerksbesitzer - behandelt seit 1983 Menschen, die ihn wegen unterschiedlicher körperlicher Beschwerden konsultieren
Einen Anfang 1987 beim Landratsamt gestellten Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis nahm der Kläger im Oktober 1987 wieder zurück, nachdem das staatl. Gesundheitsamt aufgrund einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl in persönlicher Hinsicht als auch vor allem im Hinblick auf den als äußerst grob und oberflächlich bezeichneten medizinischen Wissensstand des Klägers erhebliche Bedenken gegen die Erlaubniserteilung erhoben hatte. ..............
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