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Trennung beschleunigen?

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  • Trennung beschleunigen?

    Hallo ,

    es geht um einen guten Freund von mir, der sich scheiden lassen will. Dazu erst einmal etwas zu seiner "Geschichte".

    Er hatte vor 10 Jahren einen schlimmen Unfall mit "Schädel-Hirn-Trauma", lag mehrere Wochen im Koma. Nachdem er aus der Reha heim kam behandelte ihn seine Frau schlecht, sie verdiente seitdem das Geld (er bekommt Rente weil er nicht mehr arbeitsfähig ist)und sie hatte von da an das Sagen, er war zu schwach sich gegen sie durchzusetzen und bekam schlimme Depressionen. Es wurde so schlimm das er alles machte was sie verlangte und sich mit allen möglichen Dingen unter Druck setzen ließ. Sie wollte auch keinen Sex mehr mit ihm, er sehnt sich seitdem nach Liebe und Geborgenheit, aber von seiner Frau kann er dergleichen nicht erwarten. Sie ist nur auf materielle Dinge aus und sagt ihm auch immer das sie Männer eigentlich nicht ausstehen kann. Sie ist eigentlich auch nur bei ihm geblieben weil er den ganzen Haushalt schmeißt (sie tut gar nichts) und sie an den Besitz, den er in die Ehe gebracht hat, hängt.

    Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wegen sehr starken Depressionen hat er jetzt endlich erkannt das seine Frau die schlimmen Depressionen ausgelöst hat, er hat jetzt endlich nach 10 Jahren beschlossen sich von ihr zu trennen, aber er hat große Angst das er es nervlich nicht durchhält.

    Jetzt hat er endlich den Mut aufgebracht ihr zu sagen das er die Trennung will, seine Frau sagte darauf das sie ihn jetzt "richtig fertig machen will".

    Meine Frage: wenn jemand so leidet, und das schon seit Jahren, kann dann die Scheidung (eventuell mit Gutachten vom Psychologen und Neurologen) beschleunigt werden? Sie haben ja die letzten Jahre sowieso nicht wie ein Ehepaar gelebt, ohne Sex, kaum gemeinsame Unternehmungen.....etc).

    Er hat Angst das er die ganze Sache nicht durchsteht, wenn sich der Scheidungskrieg so lange hinzieht. Ich habe das Gefühl diese Frau ist zu allem fähig, gibt es also eine Möglichkeit das ganze zu beschleunigen?

    Er befürchtet, das sie der Scheidung gar nicht einwilligt und dann könnte sich das alles bis zu 3 Jahren hinziehen, stimmt das?

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank



  • RE: 3 Jahre? Stimmt das?


    "Er befürchtet, das sie der Scheidung gar nicht einwilligt und dann könnte sich das alles bis zu 3 Jahren hinziehen"


    Ja!
    Kannst nixx Maxx!

    ,

    Kommentar


    • RE: Trennung beschleunigen?



      2.2 Streitige Scheidung

      Ist ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden, muß im Scheidungsverfahren dargelegt werden, dass die Ehe gescheitert ist.

      Noch keine einjährige Trennungszeit
      Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann eine gescheiterte Ehe nur dann geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung für den scheidungsunwilligen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Solche schwerwiegenden Gründe können sein : Verletzung der ehelichen Treue, körperliche Misshandlung oder massiver Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch. Ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Gründe müssen vom Antragsteller bewiesen werden. Diese Form stellt eine absolute Ausnahme dar, die von den Gerichten nur selten angenommen wird.

      Einjähriges Getrenntleben
      Auch nach einem bereits einjährigen Getrenntleben kann der andere Ehegatte der Scheidung widersprechen. Der antragstellende Ehegatte muss dann Gründe vortragen, die das Scheitern der Ehe belegen. Widerspricht der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nicht, lassen die Familiengerichte es meistens ausreichen, dass pauschal das Scheitern der Ehe vorgetragen wird.

      Mehr als drei Jahre Getrenntleben
      Leben die Ehegatten mehr als drei Jahre getrennt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, so dass die Gründe, die zum Scheitern der Ehe geführt haben, nicht mehr aufgezeigt werden müssen.
      Aber auch wenn die Ehe gescheitert ist, soll sie nicht geschieden werden, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn (und solange) die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des antragstellenden Ehegatten ausnahmsweise geboten erscheint. Die Anwendung dieser Härteklausel ist auf Ausnahmen beschränkt.

      Kommentar


      • RE: Trennung beschleunigen?


        Nicht einvernehmliche Scheidung

        Können sich die Ehepartner auf eine einvernehmliche Ehescheidung nicht einigen, kann der "scheidungswillige" Ehepartner die Ehe nur aus wichtigem Grund einseitig beenden. Die Ehe ist ein unbefristeter privatrechtlicher Vertrag. Bei anderen Dauerrechtsverhältnissen wie Dienstverträgen oder Mietverträgen ist eine "Kündigung" möglich, für die ein wichtiger Grund nicht erforderlich ist. Bei der Ehe nicht. Gegen den Willen des anderen Ehepartners kann die Ehe nur geschieden werden, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat (sogenannte Scheidung aus Verschulden).

        Das Gesetz geht vom Zerrüttungsprinzip aus: die schwere Eheverfehlung muss zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, damit die Ehe vom Gericht geschieden werden kann.

        Kommentar



        • RE: Trennung beschleunigen?


          Welche Scheidungsgründe gibt es?

          Eine schwere Eheverfehlung kann nach der Rechtssprechung jedes Verhalten sein, dass sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richtet und so gravierend ist, dass dem anderen Ehepartner die Fortsetzung der Ehe unerträglich gemacht wird.

          Schwere Eheverfehlungen sind beispielsweise:

          * Ehebruch
          * körperliche Misshandlung
          * schwere Kränkungen und Psychoterror
          * unbegründeter Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (böswilliges Verlassen)
          * Verletzung der Unterhaltspflicht
          * grundlose Eifersucht
          * Zanksucht, Hysterie
          * Vernachlässigung der Haushaltsführung
          * Verletzung der Pflicht zur gemeinsamen Haushaltsführung, wenn beide Ehegatten berufstätig sind
          * andauerndes liebloses und feindseliges Verhalten oder beharrliches Schweigen
          * grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
          * übermäßige geschlechtliche Anforderungen an den Ehepartner
          * Verletzungen des Einvernehmlichkeitsgebots, wie heimliche Abhebungen vom Konto, heimliche größere Investitionen, Verschweigen des Einkommens oder der Ersparnisse, heimlicher Schwangerschaftsabbruch ...
          * Verletzungen der Pflicht zur anständigen Begegnung, wie Alkoholismus, liebloses und feindseliges Verhalten gegenüber dem Partner, Ausgrenzung des Partners von den Freizeitaktivitäten ...
          * Anzeige des Ehepartners beim Finanzamt
          * Aussperren aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Schlafzimmer
          * .........................

          Fristen

          Der verletzte Ehepartner muss innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Scheidungsgrund die Klage einbringen sonst erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens. Bei einem fortgesetzten ehewidrigen Verhalten wie Ehebruch beginnt die Frist mit der letzten ehewidrigen Handlung zu laufen. 10 Jahre nach Eintritt des Scheidungsgrundes ist eine Klage jedenfalls verfristet, unabhängig davon, wann der gekränkte Ehegatte Kenntnis vom Scheidungsgrund erlangt hat.

          Solange die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern aufgehoben ist, ist der Fristablauf gehemmt.

          Kommentar


          • RE: Trennung beschleunigen?


            Also soviel ich weiß (natürlich nicht mit so viel beeindruckendem Gesetzestext wie Sarah df) gibt es für solche Fälle sogenannte Härtefallscheidungen. Dein Freund kann mit einem RA und einem psychologischen Gutachten, dass den Auslöser der Depressionen auch in der Beziehung mit seiner Frau sieht, einen Antrag auf Härtefallscheidung stellen, in der das Trennungsjahr dann nicht eingehalten werden muss. Wird auch schon dadurch erleichtert, dass sie ja keinen Geschlechtsverkehr mehr hatten.

            Hoffe, er steht das durch und es geht schnell und hoffe er hatte Gütertrennung :-)

            Hilf ihm soweit du kannst!

            Lg Eva Luna

            Kommentar

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