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  • Frage..

    im märz ist meine zu dem zeitpunkt 18 1/2 jahre alte tochter im streit mit pauken und trompeten hier ausgezogen zu ihrem gleichaltrigen freund,den sie erst 4 monate kannte.sie hat die schule (12t2 klasse abgebrochen,trotz guter noten und ist gegangen.im streit wie gesagt.
    ab dem zeitpunkt hat sie,so wie es sich gehört,ihr kindergeld bezogen.ansonsten kellnerirt sie in einer sportbar.ca 300 euro monatlich.

    zu mir hat sie keinerlei kontakt.zu ihrem vater nur,wenn ihrdie busfahrkarte monatlich für 84 euro kaufen soll. gestern schrieb sie ihm eine sms(sie kontacktiert nur über sms,für gespräche ist sie wohl zu feige)also sie schrieb ihm eine sms und drohte mit anwalt,wenn wir nicht witeren unterhalt ,aussser das kindegeld bezahlen,da sie ihr sparbuch von 3000 euro verbraucht hat in 3 monaten und pleite ist.
    meine frage st nun,hat jemand erfahrung damit?steht ihr weiterer unterhalt zu?
    wir haben sie ja nicht rausgeschmissen.sie wollte unbedingt zu ihrem freund ziehen,der 40 km von uns entfernt wohnt.
    ich hatte ihr noch angeboten,dass sie dort doch sein kann,auch tagelang,aber doch nicht ausziehen muss.sie wollte aber unbedingt ausziehen und das kindergeld haben.
    deswegen hatten wire streit ,na und weil ich nicht verstehen konnte,warum sie bei einem notendurchschnitt von 2,5 die schule abbrechen will,nur wei ihr freund sich lustig mach über gymnasiasten??
    ich kenne meine tochter nicht mehr wieder.ich bin wie vom donner gerührt.
    kann mir jemand einen rat geben?
    l.g. e.


  • das fängt ja gut an!!!!


    Geh es gelassen und mit innerer Ruhe an. Die Eigeninitiative, die die junge Dame an den Tag legt, hat durchaus positive Seiten, sie wird selbständiger. Allerdings sollte sie auch lernen, ihre Rechnung selber zu zahlen.

    Sprich dich mit ihrem Vater ab und geht wie folgt vor:
    Es wird nicht mehr auf SMS reagiert, nur wenn sie persönlich anruft oder vorbei kommt.
    Wenn sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen meldet, ruf du sie an oder und
    such sie direkt auf, um folgende Punkte zu klären:
    Wie stellt sie sich ihr weiteres Selbständigwerden vor, welche finazielle Unterstützung, wie soll ihre Ausbildung ablaufen etc.
    Wenn möglich lass dich bei diesem Besuch, oder falls es zu einem Treffen kommen sollte von einer möglichst sachlich, neutral argumentierenden Person
    begleiten (wenn es nicht zu weit weg liegt, steh ich dir hierfür gerne zur Verfügung. Bitte mail mir!)

    Sie wird einsehen müssen, dass ihr Unterhalt zwar grundsätzlich zusteht, aber nicht auch noch ihr Freund mitfinaziert werden muss.
    Einige dich vorher mit dem Vater der Tochter über die mögliche Höhe der Unterhaltszahlung. Setzt zwei verschieden hohe Beträge an. Einen wenn sie die Schule weiter macht, den anderen wenn sie nichts macht, letzterer sollte deutlich geringer ausfallen. Macht ihr klar, sofern sie sich nicht um eine Ausbildung bemüht, die eine andere als die elterliche Wohnung rechtfertig, muss überhaupt kein Unterhalt gezahlt werden.

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    • RE: Frage..


      Hallo,

      also so wie du die Situation beschrieben hast, kann ich nur klar sagen das deine Tochter anrecht auf Unterhaltszahlungen hat, Sie ist zwar 18 aber ist noch nicht im wirklichen Berufsleben...(Ich habe dass alles auch schon durchgemacht, mit meinem Vater...).

      Wenn du einen Rat wegen eurer Situation möchtest, da muss ich passen. Ich denke bei euch muss irgendetwas vorgefallen sein, denn wenn alles Ok gewesen wäre, dann wäre dies auch nicht passiert...

      Schreib dir vll. mal alle Situationen auf die so vor Ihrer Flucht passiert sind...

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      • RE: Frage..


        vielleicht einfach mal zum jugendamt laufen!die können euch am besten weiterhelfen!

        ps:na ja die sollten es eigentlich am besten können ;-)

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        • RE: Frage..


          Soviel ich weiß, seit ihr verpflichtet unterhalt zu zahlten und die höhe hängt von euren (Vater und Mutter)Einkünften ab!!!

          lg

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          • RE: das fängt ja gut an!!!!


            wow, du hast dich da ja richtig reingedacht und auch noch deine mithilfe angeboten - chapeau, marc3!

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            • RE: Frage..


              ich mag mich irren, aber ich glaube, dass die unterhaltspflicht nach erreichen der volljährigkeit davon abhängt, dass das "kind" sich in ausbildung befindet. wenn nicht, dann kann es ja selbst geld verdienen - oder als hartz4 - empfänger sein leben fristen. also, soll sie halt mehr arbeiten, oder aber wieder zur schule gehen.

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              • RE: Frage..


                danke,wer mich mal drum bemühen.
                l.g.e

                Kommentar


                • RE: Frage..


                  naja,habmir gerad noch zusätzlich einen 400 eurojaob gesucht zu meinem hauptberuf,damit ich mir mal etwas für mich leisten kann und nicht alles so daruf geht.dann kann ich das wohl jetzt für meine tochter und ihren freund erarbeiten.na klasse...

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                  • RE: Frage..


                    ich hoffe,sie wird eine ausbildung machen.
                    ich kann nicht einsehen,dass ich bezahlen soll,sie erhält doch ihr kindergeld von 158 euro plus die nötige busfahrkarte ,die kostet 84 euro.
                    sie musste ja nicht gehen.sie hatte alles,sie konnte mein auto benutzen,hab mich sogar zur arbeit fahren lassen ,damit sie den wagen hat.brauchte kein benzingeld bezahlen..hatte wenig pflichten,weil sie ja immer lernen musste?!naja,nun ist es so..

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                    • RE: das fängt ja gut an!!!!


                      mail für dich

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