bleiben wir doch bei Auswirkungen von Partnerschaftsstreitigkeiten in Deutschland.
Eltern die überfordert mit sich und ihren Kindern sind, neigen zu extremen Handlungen. Mord setzt Arglist und Heimtücke voraus, ist es in diesem Fall tatsächlich so? Traurig ja, aber Mord...tut mir wirklich leid - NEIN.
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Bundesgerichtshof hebt Urteil im Karolina-Prozess auf
Verneinung des Tötungsvorsatzes als Rechtsfehler angesehen
Karlsruhe (ddp-bay). Der Prozess um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina aus Weißenhorn in Bayern muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Der 1. Strafsenat hob das Urteil des Landgerichts Memmingen auf, das die Mutter des gequälten Kindes und ihren einstigen Lebensgefährten wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte.
Einen Tötungsvorsatz hatte das Landgericht verneint. Darin sah der BGH jetzt einen Rechtsfehler. Beiden Angeklagten droht nun eine weitaus höhere Strafe. Der Vorsitzende Richter sagte, in dem neuen Verfahren müsse auch geprüft werden, ob sich die Angeklagten wegen Mordes schuldig gemacht hätten. Die Sache wurde zu neuer Verhandlung an das Landgericht München II verwiesen.
Der Mann war im April zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nach drei Jahren Haft angeordnet. Gegen seine einstige Partnerin waren fünfeinhalb Jahre Haft verhängt worden. Die Angeklagten hatten das von ihnen schwer misshandelte Kind im Januar 2004 in einer Toilette des Weißenhorner Krankenhauses abgelegt. Es war wenig später gestorben.
(AZ: 1 StR 410/05 - Urteil vom 13. Dezember 2005)
(ddp)
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