#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Verlobung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Verlobung

    Hallo zusammen

    Ich möchte mich mit meiner Freundin verloben. Nun ich weis, dass man der Frau einen Ring schenkt. Nun aber meine Frage, trägt ab diesem Zeitpunkt auch der Mann einen Ring?

    Gruss Goofy


  • RE: Verlobung


    vieleicht um den hals!
    nee,spaß.
    bei meiner ersten verlobung hatte "er" auch einen ring.
    bei meiner zweiten hatte "er" auch einen ring.

    den ersten hab ich zurückbekommen.
    den zweiten nicht.

    ich glaub ich werd den nächsten besser gleich heiraten.

    zu doof:
    der is schlauer als die anderen 2

    Kommentar


    • RE: Verlobung


      Also Kauft er Ihr und Sie ihm einen Ring?

      Kommentar


      • RE: Verlobung


        ich kann mich nicht erinnern das ich jemals einen ring bezahlt habe.
        ich glaube das ist die sache von dem mann.wobei eine emanzipierte frau es auch machen kann.
        da ich aber noch an die alte rollen verteilung glaube(in diesem fall)
        denke ich das es der mann machen sollte.
        aber sprecht euch doch vorher ab.und sucht zusammen aus.

        Kommentar



        • RE: Verlobung


          wer verlobt sich eigentlich noch heutzutage? das ist doch eine völlig veralterte vorform. sowas macht man nur in spießerkreisen oder vielleicht noch auf dem lande. wenn es kein zurück mehr gibt.... heiraten oder sein lassen !

          Kommentar


          • RE: Verlobung


            Ach, ich muss dir schon wieder widersprechen, Peter!

            Nein, vielleicht ja doch nicht... Altmodisch ja, aber irgendwie total rührend! Soviel Romantik darf wohl auch in unserer Zeit noch bleiben!

            Formvollendet: Mann macht Frau Heiratsantrag mit einem hübschen Ringlein? Preis spielt dabei keine Rolle, ist nicht wirklich wichtig, Hauptsache das Teil ist hübsch und entspricht ihrem Geschmack...

            Mein Lebenspartner lacht sich übrigens krumm über meine Ansichten. Sein Bruder hat sich zu Weihnachten verlobt - aber das ist eine andere Geschichte aus einem anderen Kulturkreis. Da gehört es sich noch so... Sonst dürfen die nämlich nicht...

            Nicht blöd fragen. Na was wohl?

            Kommentar


            • RE: Verlobung


              ich finde das ist was für looser und weicheier. schön alle türen nach hinten offenhalten....nichts für mich !

              Kommentar



              • RE: Verlobung


                warum heiße ich denn jetzt development ? mist....wieder das umstellen des nicknames verpennt....

                Kommentar


                • RE: Verlobung


                  Tach, also ich denke zwar auch das eine Verlobung altmodisch ist oder sein kann. Jedenfalls sehe ich das als eine "Heirat" auf Probe.
                  Die Verlobung ist so eine Art zu sagen "Hallo wir verloben uns, weil wir uns lieben und bald heiraten werden", zumindest für die Öffenlichkeit. In den Köpfen der Paare ist das doch sowieso klar in diesem Moment.
                  Gruß

                  Kommentar


                  • RE: Verlobung


                    Mein Freund und ich sind mitlerweile ca. 3 Jahre verlobt und eine Heirat ist nicht in baldiger Sicht.
                    Muss also nicht immer wie "altertümlich" heißen: jetzt wird sich verlobt und in 3 monaten geheiratet.
                    Für uns sollte es eher eine romantische symbolische Geste sein, dass er DER mann ist.
                    Antrag kam also von ihm und ringe haben wir dann gemeinsam ausgesucht....
                    Viel Glück ,
                    slackers

                    Kommentar



                    • rechtliche Dimension


                      ... Verlobung hat auch eine rechtliche Dimension...

                      Verlobung - Definition:
                      Ein verbindliches Übereinkommen zwischen einem Mann und einer Frau, daß sie heiraten werden.

                      Anmerkungen:
                      Die Verlobung ist eine wichtige Phase im gradualistischen Herangehen an die Ehe, die nicht nur eine emotionale Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern viel mehr eine politisch rechtliche Allianz zwischen zwei Verwandtschaftsgruppen (i.e. auch Tauscheinheiten!) herstellt. Die Verlobung soll nicht nur die Gelegenheit des gegenseitigen Kennenlernens der zukünftigen Ehepartner, sondern auch die gegenseitige Überprüfung der prospektiven Allianzgruppen bieten. Im Unterschied zur Heirat impliziert die Beziehung zwischen den Verlobten keine oder nur geringe soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betreffenden Familien bzw. Verwandtschaftsgruppen.

                      ...aus dem BGB:

                      § 1297
                      Unklagbarkeit, Nichtigkeit eines Strafversprechens
                      (1) Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
                      (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.


                      § 1298
                      Ersatzpflicht bei Rücktritt
                      (1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
                      (2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.
                      (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt

                      § 1299
                      Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
                      Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.



                      § 1301
                      Rückgabe der Geschenke
                      Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

                      Kommentar


                      • RE: rechtliche Dimension


                        Diese Ausführungen waren sehr interessant. Ich war selber einige Jahre (!) verlobt und wir haben das Verlöbnis ohne grosses Brimborium aufgelöst.
                        Ich finde auch, dass eine Verlobung nicht altmodisch sein muss, und ebensowenig etwas für Weicheier. Normalerweise bezahlt schon der Mann die Ringe, aber auswählen kann man sie gut zu zweit.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X