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sex mit über 16 jährigen

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  • sex mit über 16 jährigen

    ist sex mit über 16 jährigen in irgendeiner weise strafbar, wenn er auf gegenseitigem einvernehmen erfolgt, versteht sich


  • RE: sex mit über 16 jährigen


    so was gibts durchaus

    vor kurzem ist einer verknackt worden, weil er (angeblich auf wunsch seiner sm-partnerin) diese beim akt so gewürgt hat, daß sies leider nicht überlebt hat

    diese art sex z.b. wäre also schon mal strafbar


    aber auf was willst DU hinaus?

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    • noch eine frage


      wieso interessiert dich ausgerechnet 16 als altersgrenze?

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      • RE: noch eine frage


        er will wissen ob es bis 18 doch noch irgendwie strafbar ist.....

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        • RE: sex mit über 16 jährigen


          schläft ein 16 jähriger mit jemanden unter 16 ist das strafbar, das selbe gilt für jemanden, der über 18 ist und mit jemanden über 16 Jahren aber unter 18 jahren schläft. auch im gegenseitigen einverständnis. die eltern können die ältere person dann anzeigen.

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          • das schutzalter ist 14!


            liebe shenua,

            genau darauf wollte ich ja hinaus. das märchen von den 16 jahren hält sich hartnäckig, auch wenn ich schon ein dutzendmal hier klargelegt habe, daß nur sex mit Kindern strafbar ist - und ab 14 bist du kein Kind mehr

            § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
            (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            weitergehend gibts natürlich noch bestimmungen zu sex mit "abhängigen", aber das war ja wohl nicht quarks thema

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            • noch fragen?


              § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
              (1) Wer sexuelle Handlungen

              1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

              2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

              3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt,

              wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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              • RE: sex mit über 16 jährigen


                Da hast du was falsch verstanden!
                Oder wo hast du das her?

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                • RE: sex mit über 16 jährigen


                  Gesetzlich verboten ist es nicht.
                  Aber die Eltern könnten einschreiten und evtl eine Verfügung gegen dich einholen.
                  Wie alt bist du denn? Und wie alt ist die andere Person? Wie ist das Verhältnis zu den Eltern?

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                  • RE: noch fragen?


                    Also ich bin über 40 und habe immer noch Sex - ungestraft. Ich versteh auch nicht, worauf der Quark hinausläuft...

                    ;-)
                    Anke

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                    • RE: noch fragen?


                      blöde Frage, aber zu Punkt 3: was ist mit den eigenen Kindern über 18? ist das straffrei?

                      Kommentar


                      • RE: das schutzalter ist 14!


                        bist du dir da wirklich sicher, Petronius? Ich habe von folgender Gesetzeslage gehört:

                        unter 14 grundsätzlich verboten

                        und

                        über 18 (oder 21, weiß ich nicht so genau) mit unter 16-jähriger/m auch strafbar. hatte da einen fall im bekanntenkreis wo er 22 war und sie 15. das hätte man angeblich anzeigen können.

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                        • RE: das schutzalter ist 14!


                          ich kann nicht viel mehr tun, als die gesetzestexte zu zitieren

                          Kommentar


                          • RE: noch fragen?


                            jedenfalls nicht strafbar als sexueller mißbrauch

                            was ja nicht heißt, daß inzest nicht nach anderen paragrafen verboten wäre

                            Kommentar


                            • RE: sex mit über 16 jährigen


                              kommt vielleicht drauf an, ob in deutschland oder österreich?

                              Kommentar


                              • RE: sex mit über 16 jährigen


                                ist in d/a/ch im wesentlichen kein unterschied


                                "Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz grundsätzlich verboten."


                                http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

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                                • RE: das schutzalter ist 14!


                                  Hallo

                                  die Anzeige hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn es sich um Sex mit Schutzbefohlen unter 16 handelt.
                                  ( Erzieher, Betreuer, Ärzte, Lehrer,Therapeuten, auch Polizisten bei der Entgegennahme von Anzeigen z.B )



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                                  • RE: das schutzalter ist 14!


                                    das heißt bei zwei Freunden, die sich im nachhinein z.B. streiten, oder wo einer von beiden es plötzlich bereut, ist das nicht strafbar?

                                    Kommentar


                                    • RE: das schutzalter ist 14!


                                      du sprichst jetzt was anderes an:
                                      im Nachhinein kann jeder jeden anzeigen - auch wenn sie über 18 sind oder waren. Hier geht es dann um die Beweisführung, wenn der Staatsanwalt die Tat als eine strafbare Handlungen im Sinne des Gesetzes erkennt und von daher Anklage erhebt oder nicht.

                                      Aber ganz verstehe ich Deine Frage jetzt nicht ?...(

                                      Kommentar


                                      • RE: das schutzalter ist 14!


                                        nein, ich frage aufgrund einer aktuellen situation. die ist folgendermaßen: zwei besten freunde und ein mädchen. einer dieser freunde (22) steigt mit diesem mädchen (15) ins bett. das geschieht in beidseitigem einverständnis. der andere freund ist heimlich in das mädchen verliebt und natürlich sauer als die sache auffliegt. er behauptet, das sei verführung minderjähriger gewesen, weil sie unter 16 war und er über 18, und droht damit zu ihren eltern zu gehen, damit die den anderen anzeigen können.

                                        nachdem hier die diskussion nach dem alter (16 oder 14) aufkam, hat mich einfach interessiert ob so eine anzeige eine rechtliche grundlage hätte.

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                                        • RE: das schutzalter ist 14!


                                          nein, hier fehlt die rechtliche Grundlage, so wie sie Petronius richtig darstellte. Es liegt hier definitiv keine strafrechtlich relevante Tat vor.
                                          Dem 22- jährigen müßte nachgewiesen werden, dass er entgegen den Willen des Mädchens Sex hatte und das ist hier dann wohl ausgeschlossen.


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                                          • RE: sex mit über 16 jährigen


                                            Wie Petronius bereits erwähnt, als Kind zu gelten ist die Grenze 14j. Wenn mann als z.B. 22 Jähriger Sex mit einer 15 Jährigen hat ist nach aktuellen Gerichtsentscheidungen nicht zulässig. Jedoch ist der Einzelfall zu prüfen, wie ist die geistige entwicklung usw.

                                            Wenn eine 15j mit einem 17j Sex hat ist das laut StGB in Ordnung, Jedoch sind auch die Erziehungsberechtigten im Boot. Sie sollten der Beziehung zustimmen.

                                            Das alter der Sex-Partner sollte im Rahmen zueinander passen.

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