Was ist das? Weißt du´s?
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An sandraD.
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Gesunder Egoismus
An sandraD.
Gesunder Egoismus:
Was ist das? Weißt du´s?Stichworte: -
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Gast
stur *g*
na gut -
Gesunder Egoismus, was ist das?
Der Begriff an sich ist doch so variabel, es bedarf einer Auslotung zwischen eigenen und den Bedürfnissen anderer, und jeder setzt da andere Grenzen.
Es ist die Einhaltung dieser eigenen Grenzen, zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse anderer, aber konzentriert auf meine eigenen, ausloten, wieviel Berücksichtigung sein kann, ohne zuviel meiner eigenen zurückzustellen. Wenn ich das zufriedenstellend für mich selbst löse, ist das gesund.
Da könnte dann also ein Adolf Hitler daherkommen und behaupten, sein Egoismus sei gesund, weil er seine persönlichen Grenzen nicht überschritten habe ...
Kann er - der Begriff ist zu dehnbar -. Einen absoluten gesunden Egoismus gibt es jedenfalls nicht.
Und nu?
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der
der Vergleich muss her:
was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andren zu.
Aber auch das kann mächtig daneben liegen,
denn wer sein eigenes Ich und Wohlergehen
gering achtet, der hat für die Wahrnehmung eines anderen Ichs keine angemessene Empathie.
So bleibt es festzustellen, dass es eine Norm geben muß -
wie z.B. die Menschenrechte u. ä. ohne derartige Definitionen geht es nicht.
Ein freundlicher Egoist bin ich. Das ist bisher meine persönlich Schlußfolgerung.
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Gast
Irrtum
der Vergleich muss her:
was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andren zu.
So einfach ist das nicht, der Schaden, wenn Du dem anderen nicht Schaden (den man Dir nicht tun soll) zufügen willst, kann das ganz locker Deine eigenen Bedürfnisse in erheblichem Maße einschränken.
So bleibt es festzustellen, dass es eine Norm geben muß -
wie z.B. die Menschenrechte u. ä. ohne derartige Definitionen geht es nicht.
Norm? Welche denn? Wer stellt sie auf? Unter Hitler gabs Normen zum Abwinken.
Ein freundlicher Egoist bin ich. Das ist bisher meine persönlich Schlußfolgerung.
Schön, schönes Fazit. Und was wolltest Du jetzt von mir :-)
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Gast
ne Therapie ???!!! *g* -o.w.T.
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Gast
o.w.T.
heißt "ohne weiteren Text"
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diese z. B.
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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RE: o.w.T.
nene keine therapie
ich stelle nur fest.
es werden sehr oft irgendwelche angelesenen sätze in den raum geworfen, in der annahme damit viel eindruck gemacht zu haben. und das war s dann aber auch.
unter einer meinung zu einem thema verstehe ich etwas anderes als eine anhäufung von halbwissen über ein thema.
sorry, ich liege da wahrscheinlich für viele ganz falsch,
aber so what. meine eitelkeit kann ich anders als auf diese weise befriedigen.
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RE: diese z. B.
"Eine Zensur findet nicht statt."
ausser bei M-ww natürtlich
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Gast
na ja,
das Ding könn wir ja mal zerlegen, aber nicht mehr heute ...
das Deutsche Volk also hat eine Norm geschaffen,
ist "gesunder Egoismus" national?
nee, so eine Norm is für mich n rotes Tuch ...
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RE: diese z. B.
Dies gefällt mir besonders gut:
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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RE: na ja,
liebe Sandra, wir streben nach dem Ideal, müssen uns aber dennoch auf der Grundlage des Machbaren bewegen,
Da sind zugegebenermaßen schwerwiegensde Fragen erlaubt......... .-(
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Gast
Norm für alle?
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Was is n mit dem Vater? Und der Rechte der Kinder auf Eltern? usw.
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RE: Wunderschön
dimidium facti, qui coepit, habet ;-)
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test
.
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