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Zusammenziehen

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  • Zusammenziehen

    Hallo @ all

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich möchte in nöchster Zeit mit meinem Freund zusammen ziehen oder zumindest in seine Stadt ziehen (die Gründe warum wir uns so entschlossen haben, tun hier nichts weiter zur Sache). Nun ist es so, dass ich Unterhalt für meine Kids bekomme und trotzdem noch etwas Geld vom Sozialamt bekomme. Meine Frage nun ist, in wiefern wird der Verdienst meines Freundes mit angerechnet, wenn wir zusammen ziehen??? Ist das in jedem Bundesland gleich?

    Vielleicht kann mir ja eineR einen Rat geben???!!!

    LG bluesky


  • RE: Zusammenziehen


    ...mit dieser frage bist du hier falsch. Du solltest dich damit an das sozialhilfeforum tacheles wenden.
    Link: www.tacheles-sozailhilfe.de

    Viel Erfolg dabei.
    Regina

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    • RE: Zusammenziehen


      Danke für den Link, Regina67

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      • RE: Zusammenziehen


        Bitte schön;-)

        Kommentar



        • RE: Zusammenziehen


          Sowie du in einem gemeinsamen Haushalt lebst, ob eheähnlich oder nicht, wird das angerechnet und du bekommst weniger. Lebst du nicht bei ihm, ist das was anderes. Aber pass auf dass sie ihn nicht auch noch heranziehen, bevor ihr zusammenlebt.
          Und da Sozialhilfe etwas kommunales ist, wird die Stadt von der du jetzt Geld bekommst dir sicher gerne behilflich sein wegzuziehen und die wohin du willst wird sich freuen. Da beginnt der ganze Ärger dann von neuem.
          Im Internet steht irgendwo auch das Sozialgesetzbuch, und zwar handelt es sich da um das BSHG (BundesSozialHilfeGesetzbuch), in Google sicher leicht zu finden.
          And das müssen sich dann alle halten, nur die "Ausprägungen" sind sicher von Stadt zu Stadt verschieden.

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          • RE: Zusammenziehen


            Hallo bluesky,
            sobald ihr zusammenzieht und ein eheähnliches Verhältnis eingeht, wird sein Einkommen mit einbezogen.
            Grüße Saraurmel

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            • RE: Zusammenziehen


              Such Dir eine Arbeit, dann ist doch das Problem gelöst ? oder ?

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