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Unbedingt Lesen!

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    Hey meine Lieben, zuerst einmal vielen Dank für eure Hilfe.

    Ich habe mich nun entschieden, mein Pflichtpraktikum bei Unternehmen A zu kündigen und habe heute meinen Vertrag für das Pflichtpraktikum B erhalten.
    Nun muss ich einige Unterlagen hinzufügen, unter anderem auch die Ersatzbescheinung (Lohnsteuer).
    Habe Unternehmen A so eine Bescheinigung abgegeben. Und habe nun keine mehr für Unternehmen B.
    Was genau soll ich jetzt machen?
    Die Kündigung werde ich am Montag abgeben. Sprich während der Probezeit noch.

    Und meine Pflichtpraktikum beim Unternehmen B beginnt schona m 3.9ten


    Wie soll ich das mit der Ersatzbescheinung machen?

    Liebste Grüße
    Lena


  • Re: Unbedingt Lesen!


    [quote Lena2255]Wie soll ich das mit der Ersatzbescheinung machen?[/quote]

    Arbeitgeberwechsel:
    Bei einem Arbeitgeberwechsel muss – wie bisher – der ehemalige Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011/2012 und gegebenenfalls weitere Nachweise aushändigen.
    Der Arbeitnehmer muss diese Unterlagen dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

    Quelle:
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

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