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Unterhalt für getrenntlebende Frau

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  • Unterhalt für getrenntlebende Frau

    Hi an alle,

    hoffe, jemand kann mir nen tipp geben. meine frau ist oktober 2008 aus unserer gemeinsamen wohnung ausgezogen. sie hatte während der ehe einige sehr intime kontakte zu anderen männern per chat und mail und ab und zu auch real (während ich auf arbeit war). 3 monate nach ihrem auszug erhielt ich von der zuständigen ARGE ihres neuen wohnsitzes nachricht, daß sie leistungen zum lebensunterhalt bezieht und ich meine vermögens- und einkommensverhältnisse offenlegen sollte. ich habe alle unterlagen eingereicht. die einkommensverhältnisse jetzt stimmen aber nicht mehr mit den damaligen überein. auch wurden einige angaben, welche ich gemacht habe, nicht berücksichtigt. jetzt, nach über einem jahr, hat es die ARGE endlich geschafft, den unterhalt zu berechnen. demnach soll ich nun monatlich 931 € unterhalt zahlen. also sind seit auszug meiner frau bis jetzt knapp 12000 € offen, welche ich zu begleichen habe. ich habe keine ahnung, wie ich so eine summe jemals aufbringen soll, zumal ich sehr stark vermute, daß sie weiterhin mit einem partner in einer eheähnlichen lebensgemeinschaft lebt. in diese region, wo sie jetzt lebt, hatte sie im leben nie irgendwelche verwandtschaft noch sonst irgendwelche beziehungen gehabt. also liegt mein verdacht nahe, daß sie dort mit nem neuen partner lebt, bzw eine alibi-adresse existiert, unter der sie gemeldet ist, um leistungen zu erhalten.

    ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen..

    danke im vorraus


  • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


    Auf alle Fälle Einspruch einlegen, das ist immer richtig.
    Teil der Arge deine Vermutungen mit, vielleicht haben die eine Kontrollmöglichkeit, Hausbesuch ect.
    Ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt wäre vielleicht auch nicht verkehrt, ansonsten bist du auf deutsch gesagt in einer sch...... Position.
    Zur Not musst du eine Stundung der Kosten beantragen, mit Glück lassen die sich darauf ein.

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    • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


      hi,

      anwalt auf jeden fall. ohne gehts in dieser situation nicht mehr. aber was soll mir die stundung bringen?? dann zahl ich 20 jahre länger....

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      • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


        Da hast du recht, aber es ist halt eine Notlösung falls es nicht auf einmal geht. Wenn deiner Ex nichts nachzuweisen ist musst du so oder so zahlen, so ungerecht es ist, dem Amt ist es wurscht.

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        • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


          ja. zeig mir mal den, der das auf einmal kann... ich wüßte da keinen. zumal sie ja voll gesund ist und keine kinder hat. also kann sie ja voll arbeiten gehen.

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          • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


            Ist schon sehr ungerecht. Ich würd beim Amt auch nochmal betonen dass sie voll arbeitsfähig ist. Vielleicht lässt sich da auch über das Gericht noch was machen. Das beste wäre natürlich wenn jemand einen Job für sie hätte, da könnte sie nicht nein sagen. Leider ist es so, man kann alles mögliche genau wissen aber vor dem Amt zählen nur Beweise. Die kann man sich selber nicht besorgen und damit hat man verloren.
            Aber ich drück dir die Daumen das der Anwalt einen Weg kennt.

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            • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


              ich würde es ja einsehen, wenn kinder im spiel wären. aber für jemanden zu zahlen, der einfach nur zu faul ist, sich was anständiges zu suchen... dafür hab ich kein verständnis!!!

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              • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


                Hi,

                da gab es kürzlich ein Urteil. Such mal hier:
                mahnerfolg.de
                alte und neue Urteile
                Ehegattenunterhalt
                AZ 106 F 296/08 Urteil vom 11.3.09

                Vielleicht kannst Du das Deinem Anwalt nochmal unterschieben, dass Du Dich auf das berufst. Ansonsten sie zur Arbeit schicken !!!
                LG

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                • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


                  Ich bin grunsetzlich dagegen, das frau oder mann, nach eine trenung sich bereichchert, auf den rücken des andere.

                  (Wehr) sagt aber... das diese frau ihr das geld nicht zusteht?
                  (Wie) waren die konten VOR der trenung?
                  (Was) hat sie in der zeit des zusammen leben finanziel beigetragen ?

                  Das sind so fragen die dursch aus bereichtig sind, bevor man sich auf der eine, oder auf der andere seite, in sache " tips geben" stellen sollte.

                  Ob deine frau dich betrogen hat, ob kinder da sind oder nicht und sie sich nicht so verhalten hat, innerhalb der beziehung wie es zu erwarten war, spielt es, meine ansicht nach, heute, null rolle, zu der **Finanz debatte**.

                  Kommentar


                  • Re: Unterhalt für getrenntlebende Frau


                    danke hermine12,

                    aber dafür muß ich sicher stichhaltige beweise aufbringen. ich weiß nicht, ob da irgendwelche chatnachrichten reichen. die kann ja jeder geschrieben haben.

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