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Trennungsjahr

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  • Trennungsjahr

    Hallo Ihr Lieben.

    Eine gute Freundin von mir lebt seit einiger Zeit in Trennung von ihrem Ehemann. Sie hatte bereits ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, wo Auszug und weitere Details vermerkt wurden. Die Anwältin sagte ihr, daß sie erst ein Jahr getrennt leben müssen, um dann die Scheidung einzureichen. Soweit so gut.

    Nun unternahmen beide den Versuch eines Neuanfanges zum retten ihrer Ehe, dieser Versuch scheint aber eneut zu scheidern. Sie erfuhr, daß er den Kontakt zur ehemaligen "Geliebten" nicht abbrach, sondern sie eben weiterhin betrügt. Dies möchte sie nicht hinnehmen und nun doch Nägel mit Köpfen machen.

    Nun ihre Frage. Beginnt durch den Rettungsversuch das Trennungsjahr von vorn, oder kann sie den ersten Termin beim Anwalt als verbindlich sehen? und somit dann die Scheidung einreichen? Wer kann ihr Rat geben.

    Danke. traurig65

    Habe zwar selbst ähnliche Probleme, aber in dieser Frage kann ich ihr nicht weiterhelfen. Wer weiß Bescheid?


  • Re: Trennungsjahr


    Hi,
    soweit ich weiß muss man ein volles Jahr am Stück getrennt sein, da aber der Mann noch nebenher eine Geliebte hat könnte man es evtl. zum Härtefall machen und die Scheidung vielleicht früher durchbekommen.
    Da deine Freundin einen Anwalt hat sollte sie ihn fragen, das wäre doch das einfachste und die Antwort wäre dann auch kompetent.
    Grüße

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