Eine gute Freundin von mir lebt seit einiger Zeit in Trennung von ihrem Ehemann. Sie hatte bereits ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, wo Auszug und weitere Details vermerkt wurden. Die Anwältin sagte ihr, daß sie erst ein Jahr getrennt leben müssen, um dann die Scheidung einzureichen. Soweit so gut.
Nun unternahmen beide den Versuch eines Neuanfanges zum retten ihrer Ehe, dieser Versuch scheint aber eneut zu scheidern. Sie erfuhr, daß er den Kontakt zur ehemaligen "Geliebten" nicht abbrach, sondern sie eben weiterhin betrügt. Dies möchte sie nicht hinnehmen und nun doch Nägel mit Köpfen machen.
Nun ihre Frage. Beginnt durch den Rettungsversuch das Trennungsjahr von vorn, oder kann sie den ersten Termin beim Anwalt als verbindlich sehen? und somit dann die Scheidung einreichen? Wer kann ihr Rat geben.
Danke. traurig65
Habe zwar selbst ähnliche Probleme, aber in dieser Frage kann ich ihr nicht weiterhelfen. Wer weiß Bescheid?
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