In Deutschland ist dies zur Zeit von der Justiz noch verboten. Wäre es jedoch praktisch und aus Kostengründen in Zukunft vertretbar, daß dies auch in Deutschland so praktiziert wird, wenn sich die Rechtslage ändern würde ?
Bei einer Vollnarkose sind die Patienten doch ohnehin bewußtlos, wenn der Patient dann stabil ist, würde es doch auch ausreichen, wenn dieser von einer Pflegefachkraft betreut würde.
Außerdem ist es ohnehin bekannt, daß der Arzt während der Narkose oft mal für eine Zeit den Raum verläßt, z.B. in der Mittagszeit oder um Prämedikationsvisiten durchzuführen.
Das kontrolliert doch im Nachhinein ohnehin niemand, ob der Arzt tatsächlich während der gesamten Narkose persönlich anwesend war.
Lediglich bei Risikopatienten oder schwierigen OPs wärde die permanente Anwesenheit nötig, wie dies z.B. in der Schweiz praktiziert wird.
Martin
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